Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Verfahren zur Aufhebung des Wirtschaftsweges Flur 13, Flur 38/1 durchzuführen. Das betroffene Grundstück ist in der Übersichtskarte, die als Anlage beigefügt ist, farblich markiert.

 

Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, diese Entscheidung bekannt zu machen und den Anliegern zu ermöglichen, Anregungen und Bedenken zu der beabsichtigten Aufhebung geltend zu machen, über die im Rahmen einer nächsten Sitzung beraten wird.

 


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Lissendorf hat in der Sitzung am 30.06.2015 beschlossen, die Wirtschaftswegeparzelle Gemarkung Lissendorf, Flur 13, Flurstück 38/1 an die Grundstückseigentümerin der angrenzenden Parzelle 212 zu veräußern.

 

Gemäß § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurG) können Wirtschaftswege aufgehoben werden, wenn sie die gemeinschaftlich öffentliche Zweckbestimmung und Verkehrsbedeutung verloren haben. Dies wird grundsätzlich angenommen, wenn der tatsächlich nicht mehr vorhandene Weg nur Grundstücke erschließt, die über andere Wirtschaftswege, die in der Örtlichkeit vorhanden sind, sichergestellt ist.

 

Das angrenzende Grundstück Flur 13, Flurstück 10/1, das bisher über den Wirtschaftsweg Parzelle 38/1 erschlossen ist, soll künftig über einen neu zu vermessenden Wirtschaftsweg aus der Parzelle 61 erschlossen werden.

 

Zur Aufhebung eines Wirtschaftsweges ist nach § 58 Abs. 4 FlurG der Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Wirtschaftswegeparzelle erforderlich. Ein Entwurf der Satzung liegt dem Beschlussvorschlag bei. Vor Erlass der Satzung ist es notwendig, dass den Anliegern die Möglichkeit eingeräumt wird, eventuell vorliegende Bedenken und Anregungen vorzutragen, über die im Rahmen einer weiteren Sitzung zu beraten wäre. Nach Satzungsbeschluss bedarf die Satzung sodann der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel.