Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Nach sehr eingehender Diskussion stimmt der Ortsgemeinderat der vorgelegten Planung vom Grundsatz her zu.

 

Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, wir die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag gemäß Investitionsstock für den verbleibenden Gemeindeanteil zu stellen. Die Maßnahme wird ansonsten über wiederkehrende Ausbaubeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz finanziert. Weiterhin soll in den nächsten Monaten eine Anliegerversammlung durchgeführt werden, in der im Detail über die vorgesehene Maßnahme informiert werden soll.

 

Die Kosten für die Ausführungsplanung und für die Umsetzung sollen im Haushalt 2016 eingestellt werden. Die öffentliche Ausschreibung der Maßnahme soll im Spätherbst 2016 erfolgen, damit zeitig im Frühjahr 2017 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

 

Der Vorsitzende wird ermächtig die noch ausstehende Ausführungsplanung / Bauleitung im Zuge der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2016 zu vergeben.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor: Udo Weber, er nahm im Zuschauerraum platz und nahm nicht an der Abstimmung teil.


Sachverhalt:

Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 02.07.2014 beauftragte der Vorsitzende das Büro Linscheidt Ingenieure GmbH mit der Geländeaufnahme und Entwurfsplanung für den o.a. Straßenausbau gemäß HOAI 2013. Die Planung beinhaltet unter anderem die Erneuerung von Fahrbahnen, Entwässerungseinrichtungen und Gehwegen (in Teilbereichen). Die in den 90-iger Jahren hergestellten Gehweganlagen im Zuge der Erdgaserschließung sollen weitestgehend erhalten bleiben.

 

Nachdem der Vorsitzende kurz in die Materie eingeleitet hatte, stellte Frau Monika Linscheidt die Entwurfsplanung anhand von Lageplänen und Querschnitten vor. Hierbei ging sie besonders ein auf Querschnitte, Gefälle, Entwässerung, Grundstücksanpassungen, Oberflächen und die ermittelten Kosten. Weiterhin wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass die Verbandsgemeindewerke das Kanal- und Wasserleitungsnetz im Baustellenbereich erneuern müssen. Dies reduziert die Kosten für die Ortsgemeinde und die Beitragszahler, da die Werke die Kosten für die Oberflächenwiederherstellung des Rohrleitungsgrabens usw. übernehmen. Aufkommende Fragen des Gemeinderates wurden ausführlich von Frau Linscheidt erläutert.