Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, für das in der beiliegenden Skizze dargestellte Plangebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „An der Kirch“ aufzustellen.

Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes soll das Planungsbüro Böffgen, Waldshut-Tiengen, beauftragt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss entsprechend bekanntzumachen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten in Höhe von rd. 1000 € sollen aus dem vorhandenen Finanzmittelbestand finanziert werden. Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Aufstellung des Bebauungsplanes für eine rechtssichere Beitragsveranlagung unabweisbar ist.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Grundstücke Gemarkung Auel, Flur 4, Flurstück 47, 48 und 85/52 sind im derzeit rechts-kräftigen Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen, dies insbesondere wegen ihrer unmittelbaren Nähe zur Kirche und zum Friedhof.

Um diese Nutzung auf Dauer sicherzustellen, hatte sich der Rat in seiner Sitzung am 28.07.2015 mit dieser Thematik befasst und beschlossen, nun einen Bebauungsplan für diesen Bereich aufzustellen und von den Eigentümern vorab eine Erklärung einzuholen, dass von diesen keine Einwendungen gegen die Ausweisung als Grünland vorgebracht werden.

 

Eine entsprechende Planskizze ist als Anlage beigefügt.

 

Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes soll das Planungsbüro Böffgen, Waldshut-Tiengen, beauftragt werden.