Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Nach sehr eingehender Diskussion beschließt der Ortsgemeinderat, das Bauwerk im Bewusstsein der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht für Fahrzeuge aller Art sperren zu lassen, da ja ca. 100 m oberhalb und unterhalb eine Brücke im Zuge der Kirchstraße bzw. Mittelweg besteht. Entsprechende Hinweisschilder sollen von der Verkehrspolizeibehörde angeordnet werden. Die Sperrung soll mit einem Pflanzkübel o.ä. erfolgen, da die Bachquerung durch Fußgänger weiterhin möglich bleiben soll. Ein Ersatzbau ist aus finanziellen Gründen nicht geplant.


Sachverhalt:

Der Vorsitzende berichtete dem Ortsgemeinderat von einer Ortsbesichtigung des Bachdurchlasses im Bereich der Dionysiusstraße am 05.06.2015. Wie bereits in den Protokollen zur Brückenprüfung nach DIN 1076 mehrfach mitgeteilt, befindet sich das Bauwerk in einem sehr desolaten Zustand. Die für die Tragfähigkeit erforderliche untere Bewehrungslage ist auf Grund unzureichender Betondeckung fast komplett weggerostet. Obwohl das Betongefüge ausreichend erscheint,  ist die Standsicherheit des Bauwerkes damit nicht mehr gewährleistet.