Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt, die letzte noch übrige Teilstrecke des Kyllsammlers in der Ortslage Jünkerath in offener Bauweise zu sanieren, sobald die Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern durchgeführt wurden. Das Büro Hydrodat wird mit den erforderlichen Planungsleistungen und Leistungen der Bauüberwachung nach der HOAI beauftragt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Maßnahme wird finanziert über bereitgestellte Mittel des Wirtschaftsplanes 2014 und 2015.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

 


Sachverhalt:

Der Werkausschuss hat in der Sitzung am 15.05.2014 beschlossen, den Auftrag für die Sanierung von Teilstrecken des Kyllsammlers in der Ortslage Jünkerath mittels Inversion eines Schlauchliners zu sanieren. Diese Sanierungsarbeiten sind mittlerweile abgeschlossen.

Noch zu entscheiden war, ob das restliche Teilstück 3 (Länge ca. 225 m) zwischen der Straße „Römerwall“ und der Straße „Schwarzer Pfad“ auch mittels Schlauchliner saniert werden kann, da es im Falle einer nachträglichen Beauftragung durch die ausführende Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH, Siegburg, zu den selbigen Angebotspreisen ausgeführt werden konnte.

 

Ergebnis der Prüfung war nach teilweisem Abfräsen der Wurzeleinwüchse und einer nachfolgenden neuen vollständigen Kanaluntersuchung der verbleibenden 5 Haltungen, dass eine Sanierung mittels Inliner wegen der massiven Wurzeleinwüchse und starken Unterbögen nicht in Frage kam. Daher sollen diese Haltungen nach Möglichkeit noch in diesem Jahr in offener Bauweise erneuert werden. Das Problem liegt neben den noch nicht geklärten Fragen mit den Grundstückseigentümern noch in der Schaffung einer Zufahrtsmöglichkeit zu dem Gelände mittels einer Baustraße.