Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Beschluss des Verbandsgemeinderates:

Nach sehr eingehender Diskussion und Beratung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen und nach Einzelabstimmung zu bestimmten Stellungnahmen beschließt der Verbandsgemeinderat, die von der Planungs- und Verwaltungsseite vorgestellten Abwägungsvorschläge und die hierzu ergangene Beschlussempfehlung des ANLB anzunehmen und das Verfahren zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 4 a Abs. 3 BauGB schnellstmöglich in die Wege zu leiten.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor: Ratsmitglieder Ewald Hansen und Walter Schneider.

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

 


Sachverhalt:

Die Vorsitzende informierte den Ausschuss/Verbandsgemeinderat kurz über den Sachstand im Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes und über das beantragte Zielabweichungsverfahren bei der SGD.

Sodann erläuterte Herr Dipl.-Ing. Reinhold Hierlmeier das durchgeführte Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und  4 Abs. 2 BauGB und informierte eingehend über die von den Behörden und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken und die Abwägungsvorschläge seitens des Planungsbüros und der Verwaltung hierzu.

 

Er informierte weiter über den möglichen Fortgang des Verfahrens insbesondere über die Notwendigkeit einer erneuten Offenlage und Behördenbeteiligung mit verkürzter Frist von zwei Wochen.