Beschluss: keine Abstimmung

Sachverhalt:

 

Die Vorsitzende informierte den Verbandsgemeinderat über die Entscheidung des Ortsgemeinderates Gönnersdorf am 08.02.2015 einen Bürgerentscheid über die Frage „Soll die Ortsgemeinde Gönnersdorf im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform zur Verbandsgemeinde Prüm eingegliedert werden?“ durchzuführen.

 

Des Weiteren teilte die Vorsitzende mit, dass auf das Schreiben an Ministerpräsidentin Malu Dreyer vom 01.12.2014 bis dato noch keine Reaktion erfolgt ist.

 

Darüber hinaus liege bis dato noch kein Gesetzentwurf für eine Fusion der Verbandsgemeinde Obere Kyll vor, obwohl dieser ja letztens noch in Gesprächen mit Ortsbürgermeistern bis spätestens Ende dieses Jahres angekündigt worden sei. Dies habe man gegenüber der Verbandsgemeinde auch in mehreren Gesprächen entsprechend geäußert. Wann nun endlich mit einem Entwurf zu rechnen sei, könne nicht abgesehen werden.

 

Bürgermeisterin Schmitz wies in diesem Zusammenhang nochmals auf die personellen Probleme hin, die eine Verzögerung des Gesetzentwurfs mit sich bringe. Kooperationen können mangels Gesetzentwurf nicht eingegangen werden. Wenn der Entwurf noch länger auf sich warten ließe, sei zu überlegen, wie die personelle Unterbesetzung aufgefangen werden könne.

Zudem wies sie darauf hin, dass die zeitliche Verzögerung auch im Hinblick auf Einsparungen schlecht sei, da die im Eckpunktepapier mit der VG Prüm prognostizierten Einsparungen von jährlich 2.000.000 Euro dadurch derzeit nicht realisiert werden können.

 

Außerdem laufe in Kürze die „3-Jahres-Frist“ bei den Bürgerentscheiden in einigen Ortsgemeinden ab. Die Ortsgemeinden seien drei Jahre an die Bürgerentscheide gebunden. Da die Landesregierung es innerhalb dieser drei Jahre nicht geschafft habe, einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Wege zu leiten, müsse noch geklärt werden, wie nun damit umzugehen sei. Bürgermeisterin Schmitz geht jedoch davon aus, dass - sofern hier nochmals neue Bürgerentscheide in Richtung Prüm erforderlich werden - alle entstehenden Kosten seitens des Landes Rheinland-Pfalz getragen werden müssten, da ja schließlich das Land diesen zusätzlich entstehenden Aufwand zu vertreten habe.