Sitzung: 18.12.2014 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Beschluss
Werkausschuss:
Nach eingehender Beratung empfiehlt der Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat, den Wirtschaftsplan 2015 der Verbandsgemeindewerke einschließlich Finanzplan und Investitionsprogramm sowie der Stellenübersicht in der Fassung des vorliegenden Entwurfs zu beschließen.
Beschluss
Verbandsgemeinderat:
Der Verbandsgemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses den Wirtschaftsplan 2015 der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll einschließlich Finanzplan und Investitionsprogramm sowie der Stellenübersicht in der Fassung des vorliegenden Entwurfs. Für die laufenden Entgelte werden ab Beginn des Jahres Vorausleistungen erhoben. Das neue Preisblatt für die Inanspruchnahme von Leistungen des Bauhofes hat ab 01.01.2015 Gültigkeit.
Sachverhalt:
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2014 – 2018 sowie der Stellenübersicht wurde durch den Werkleiter in einer Zusammenfassung vorgetragen und erläutert.
Der neue Wirtschaftsplan enthält folgende Festsetzungen:
Wasserversorgung Abwasserbeseitigung
Erfolgsplan in Erträgen und
Aufwendungen auf je
1.095.000 € 2.630.000
€
Vermögensplan in Einnahmen
und
Ausgaben
auf je 1.315.000 € 1.160.000 €
Gesamt 2.410.000
€ 3.790.000 €
Der Gesamt-Wirtschaftsplan somit
auf 6.200.000 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite,
der im Wirtschaftsjahr 2015 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der
Verbandsgemeindekasse in Anspruch genommen werden darf, wird auf 500.000 €
festgesetzt. Dieser Betrag entfällt in voller Höhe auf den Betriebszweig
Wasserversorgung.
Der Betrag der Kredite, der zur Bestreitung von
Ausgaben des Vermögensplanes im Wirtschaftsjahr 2015 dienen soll, wird auf
900.000 € (zinsloses Förderdarlehn) festgesetzt, auf den Betriebszweig
Wasserversorgung entfallend.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Nach dem Ergebnis der
Entgeltkalkulation ist eine Anhebung der Wasser- und Abwasserentgelte zum
01.01.2015 notwendig. Gestiegene
Aufwendungen und starke Rückgänge beim Trinkwasserverbrauch führten in den
letzten Jahren zu Fehlbeträgen im Jahresabschluss. Die letzte Preiserhöhung vom
01.01.2013 berücksichtigte lediglich die zusätzlichen Kosten durch die Einführung
des Wassercents. Mit der zum 01.01.2015 geplanten Preisanpassung soll wieder
Kostendeckung erreicht werden. Die Preise steigen beim Grundpreis (kleinste
Zählergröße) von 68 auf 72,90 € netto (+ 7,21 %) und beim Mengenpreis von 1,43
auf 1,52 €/m³ (+ 6,29 %). Gleiches gilt
auch für die Gebühren beim Betriebszweig Abwasserbeseitigung. Hier steigen die
Gebühren bei der Grundgebühr für Schmutzwasser von 62 auf 66 € (unterste Stufe
bis 2 Wohneinheiten oder 6 Einwohnergleichwerten) (+ 6,45 %) und bei der
Mengengebühr von 1,50 auf 1,60 €/m³ (+ 6,66 %). Beim Wiederkehrenden Beitrag
Niederschlagswasser ist eine Anhebung von 0,21 € auf 0,22 € vorgesehen, das entspricht
einer Steigerung um 4,76 %.
Aus einem Berechnungsbeispiel eines 4-Personen-Haushaltes ergibt sich
aus der Summe der einzelnen neuen Preise und Gebühren eine Mehrbelastung von
etwa 36 Euro im Jahr, das entspricht ca. 6,4 %.
Nach den Ergebnissen der Nachkalkulation beim Bauhof mussten auch hier
die künftigen Verrechnungspreise in der Mehrzahl angehoben werden. Das neue
Preisblatt ist im Wirtschaftsplan abgedruckt.