Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschluss Werkausschuss:

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat, den Wirtschaftsplan 2015 der Verbandsgemeindewerke einschließlich Finanzplan und Investitionsprogramm sowie der Stellenübersicht in der Fassung des vorliegenden Entwurfs zu beschließen.

 

Beschluss Verbandsgemeinderat:

Der Verbandsgemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses den Wirtschaftsplan 2015 der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll einschließlich Finanzplan und Investitionsprogramm sowie der Stellenübersicht in der Fassung des vorliegenden Entwurfs. Für die laufenden Entgelte werden ab Beginn des Jahres Vorausleistungen erhoben. Das neue Preisblatt für die Inanspruchnahme von Leistungen des Bauhofes hat ab 01.01.2015 Gültigkeit.


Sachverhalt:

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2014 – 2018 sowie der Stellenübersicht wurde durch den Werkleiter in einer Zusammenfassung vorgetragen und erläutert.

 

Der neue Wirtschaftsplan enthält folgende Festsetzungen:

 

                                                                          Wasserversorgung     Abwasserbeseitigung

 

Erfolgsplan                in Erträgen und

                                    Aufwendungen auf je              1.095.000 €                 2.630.000 €

 

Vermögensplan in     Einnahmen und

                                    Ausgaben auf je                      1.315.000 €                 1.160.000 €

                                                                                   

Gesamt                                                                       2.410.000 €                 3.790.000 €

 

                                                           

Der Gesamt-Wirtschaftsplan somit auf                                   6.200.000 €

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr 2015 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandsgemeindekasse in Anspruch genommen werden darf, wird auf 500.000 € festgesetzt. Dieser Betrag entfällt in voller Höhe auf den Betriebszweig Wasserversorgung.

 

Der Betrag der Kredite, der zur Bestreitung von Ausgaben des Vermögensplanes im Wirtschaftsjahr 2015 dienen soll, wird auf 900.000 € (zinsloses Förderdarlehn) festgesetzt, auf den Betriebszweig Wasserversorgung entfallend.

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

Nach dem Ergebnis der Entgeltkalkulation ist eine Anhebung der Wasser- und Abwasserentgelte zum 01.01.2015 notwendig. Gestiegene Aufwendungen und starke Rückgänge beim Trinkwasserverbrauch führten in den letzten Jahren zu Fehlbeträgen im Jahresabschluss. Die letzte Preiserhöhung vom 01.01.2013 berücksichtigte lediglich die zusätzlichen Kosten durch die Einführung des Wassercents. Mit der zum 01.01.2015 geplanten Preisanpassung soll wieder Kostendeckung erreicht werden. Die Preise steigen beim Grundpreis (kleinste Zählergröße) von 68 auf 72,90 € netto (+ 7,21 %) und beim Mengenpreis von 1,43 auf 1,52 €/m³  (+ 6,29 %). Gleiches gilt auch für die Gebühren beim Betriebszweig Abwasserbeseitigung. Hier steigen die Gebühren bei der Grundgebühr für Schmutzwasser von 62 auf 66 € (unterste Stufe bis 2 Wohneinheiten oder 6 Einwohnergleichwerten) (+ 6,45 %) und bei der Mengengebühr von 1,50 auf 1,60 €/m³ (+ 6,66 %). Beim Wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser ist eine Anhebung von 0,21 € auf 0,22 € vorgesehen, das entspricht einer Steigerung um 4,76 %.

Aus einem Berechnungsbeispiel eines 4-Personen-Haushaltes ergibt sich aus der Summe der einzelnen neuen Preise und Gebühren eine Mehrbelastung von etwa 36 Euro im Jahr, das entspricht ca. 6,4 %.

 

Nach den Ergebnissen der Nachkalkulation beim Bauhof mussten auch hier die künftigen Verrechnungspreise in der Mehrzahl angehoben werden. Das neue Preisblatt ist im Wirtschaftsplan abgedruckt.