Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Ausschuss für Organisation und Finanzen:

 

Nach Beratung empfiehlt der Ausschuss dem VG-Rat, die in der als Anlage beigefügten Übersicht ausgewiesenen nicht verbrauchten Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2013 in das Haushaltsjahr 2014 zu übertragen.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig beschlossen   mehrheitlich beschlossen

 

Ja:____  Nein:____  Enthaltung:____  Sonderinteresse:____

 

 

Beschluss Verbandsgemeinderat:

 

Nach Beratung beschließt der VG-Rat, die in der als Anlage beigefügten Übersicht ausgewiesenen nicht verbrauchten Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2013 in das Haushaltsjahr 2014 zu übertragen.


Sachverhalt:

 

Nach § 17 Absatz 5 Gemeindehaushaltsverordnung können Ermächtigungen von einem Haushaltsjahr in das nächste Haushaltsjahr durch Beschluss des Verbandsgemeinderates übertragen werden.

 

Mit einer solchen Übertragung wird vermieden, dass in den Fällen, in denen die Aufgabenerfüllung noch nicht vollständig erfolgt ist, eine erneute Veranschlagung im nächsten Haushaltsjahr erfolgen muss.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die in der beigefügten Übersicht (Anlage zur Sitzungsvorlage) als bisher nicht verbraucht ausgewiesenen Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2013 in das Haushaltsjahr 2014 zu übertragen.

 

Es handelt sich ausschließlich um Ausgabeermächtigungen aus dem Bereich des Brandschutzes. Zum einen sind dies Mittel für den Umbau des Gerätewagens Gefahrgut in Höhe von 24.000,00 € sowie die Umrüstung auf Digitalfunk in Höhe von 9.500,00 €. In der Sitzung des Ausschusses für Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen vom 17.09.2014 wurde dies bereits ausgiebig erörtert und beschlossen, dass eine Übertragung der Haushaltsmittel dem Verbandsgemeinderat vorgeschlagen wird.

 

Entgegen diese Beratungen im September 2014 hat sich jedoch eine Änderung ergeben. Ursprünglich sollten für die Umrüstung Digitalfunk einschl. Umbau FEZ 35.000 € übertragen werden. Es hat sich aber gezeigt, dass eine Umsetzung der gesamten Maßnahmen nicht mehr im Jahre 2014 zu realisieren ist. Es sollen daher ausschließlich die Mittel für weitere Umrüstung des Digitalfunks in den Fahrzeugen i. H. v. 9.500,00 € übertragen werden. Die Mittel für den Umbau der Feuerwehreinsatzzentrale entfallen gänzlich. Durch die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen, der im kommenden Jahr  mit 25.500 € veranschlagt wurde, ist der Umbau der FEZ nicht mehr notwendig.