Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die SPD-Fraktion stellte den Antrag diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, damit in der nächsten Sitzung auch die versicherungs- und haftungsrechtlichen Fragen dargelegt werden sollen.


Sachverhalt:

 

Die Vorsitzende und die Verwaltung stellen das Ersthelfersystem (First-Responder-System), welches von dem DRK Kreisverband Vulkaneifel e. V. angeboten wird, in den Grundzügen vor. Entsprechend dem Angebot des DRK Kreisverbandes Vulkaneifel e. V. übernimmt dieser die Ausbildung der ehrenamtlichen Mitglieder und die Ausstattung mit der persönlichen Schutzausrüstung. Seitens der Ortsgemeinden ist jedoch die Beschaffung eines Notfallrucksackes (Kosten rd. 2.300 €) sicherzustellen und die entsprechende Unterhaltung dessen (jährlich rd. 200 €).

 

Weiterhin wird klargestellt, dass die First-Responder den Rettungsdienst nicht ersetzen, sondern diesen ausschließlich ergänzen, um damit die Hilfeleistungszeiten zu reduzieren.

 

Von Seiten der Ortsgemeinden wurde die Einführung dieses First-Responder-Systems dem Grunde nach begrüßt und es wird sich darum bemüht, dies in verschiedenen Ortsgemeinden einzuführen.

 

Die Einführung eines solchen Systems setzt voraus, dass eine rechtliche Aufgabenübertragung durch die Verbandsgemeinde auf eine öffentliche bzw. private Hilfsorganisation gem. den Bestimmungen nach § 17 Abs. 1 Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) erfolgt. Die Verwaltung schlägt dem Rat daher vor, die Aufgaben zur Einrichtung und Aufrechterhaltung eines First-Responder-System an den DRK Kreisverband Vulkaneifel e. V. zu übertragen. Diese Übertragung sollte jedoch unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

-       Die First-Responder müssen Mitglied des DRK Kreisverbandes Vulkaneifel e. V. sein, damit die Ausbildung, Überwachung und persönliche Schutzausrüstung durch den Kreisverband sichergestellt werden.

-       Die Ausbildung richtet sich an den Empfehlungen des ISIM RLP, welche mit Schreiben vom 30.04.2008 bekannt gegeben wurden.

-       Der Einsatz als First-Responder darf nur dann erfolgen, wenn diese ehrenamtlich tätig sind und mindestens über die notwendige Ausbildung verfügen.

-       Eine Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen für die Zwecke der First-Responder erfolgt nicht.

 

Mit einer Beauftragung des DRK Kreisverbandes Vulkaneifel e. V. ist die Übernahme von Schäden durch die Verbandsgemeinde Obere Kyll im Rahmen der Amtshaftung verbunden. Gegen diese Risiken wird sich die Verbandsgemeinde versichern.