Sitzung: 15.09.2014 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB1-1018/2014/05-026
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gönnersdorf kommt unter Berücksichtigung des
ausführlich dargestellten Sachverhaltes zu folgenden Ergebnissen:
a)
Die
Ergebnisse der privat durchgeführten Bürgerbefragung werden zur Kenntnis
genommen. Auf Grund der aufgezeigten Bedenken bzgl. des Verstoßes gegen die
Wahlgrundsätze wird dieses Ergebnis unter Würdigung aller Gegebenheiten nicht
als repräsentativ gewertet.
b)
Grundsätzlich
hält der Ortsgemeinderat an seiner Entscheidung, dem Eckpunktepapier zwischen
der Verbandsgemeinde Prüm und Obere Kyll zuzustimmen, fest, weil eine Fusion
der gesamten Verbandsgemeinde nicht nur
erste Wahl nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz
ist, sondern nach wie vor auch als die
beste finanzielle Lösung für die Belange
der Ortsgemeinde Gönnersdorf und ihrer Bürger
angesehen wird. Aus dieser Überlegung folgen wir auch gerne dem
Beschluss des VG-Rates um unsere Verbandsgemeinde “in Gänze“ zu vereinen.
Zu berücksichtigen ist auch, dass alle
vorherigen Verhandlungen der VG Obere
Kyll mit den Verbandsgemeinden Gerolstein und Hillesheim gescheitert sind und
von deren Seite jeweils abgebrochen oder
beendet wurden
Sachverhalt:
In der Zeit vom 05.07.2014 bis 12.07.2014 wurde eine Bürgerbefragung zur
Kommunal- und Verwaltungsreform in der Gönnersdorf durchgeführt. Diese
Bürgerbefragung wurde privat organisiert und auch abgewickelt. Im Rahmen dieser
Erhebung wurde die Frage „Soll der Gönnersdorfer Ortsgemeinderat, unter
Voraussetzung akzeptabler Konditionen für die Ortsgemeinde Gönnersdorf, einer
Eingliederung in die VG Gerolstein oder in die VG Prüm zustimmen?“ von
insgesamt 229 Teilnehmern beantwortet. Es wurden 300 Stimmzettel in Gönnersdorf
verteilt. Als Ergebnis wurde dem Vorsitzenden von den Organisatoren ein
Ergebnis von 190 Stimmen für Gerolstein (83 %) und 39 Stimmen für Prüm (17 %)
mitgeteilt.
Der Vorsitzende ist in Abstimmung mit seinen Beigeordneten zu dem
Ergebnis gelangt, dass man diese Bürgerbefragung, auch wenn eine solche grds.
in der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 12.05.2014 abgelehnt worden ist, sehr
wohl im Ortsgemeinderat zur Diskussion stellen sollte. Unter Berücksichtigung
der allg. Wahlgrundsätze, welche Art. 76 Landesverfassung Rheinland-Pfalz
verankert sind und auch für eine solche Befragung Berücksichtigung finden
sollten, muss man die Durchführung dieser Bürgerbefragung hinterfragen. Demnach
hat eine Wahl und auch eine Bürgerbefragung somit allgemein, gleich,
unmittelbar, geheim und frei zu sein.
Bzgl. der folgenden Wahlgrundsätze bestehen jedoch gewisse Zweifel bei
der durchgeführten Bürgerbefragung:
1.
Allgemeine
Wahl:
Dies bedeutet, dass alle Bürger von
Gönnersdorf, ohne Rücksicht auf ihre Rasse, Konfession, ihr Geschlecht, ihre
politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Anschauungen teilnehmen dürfen.
Hier wäre grds. davon auszugehen, dass die Stimmberechtigten ab dem 18.
Lebensjahr greift und auch nur Bürger mit Hauptwohnsitz zur Stimmabgabe
ermächtigt werden.
Bei der im Mai durchgeführten
Kommunalwahl waren 389 Bürger für die Wahlen des Ortsgemeinderates
stimmberechtigt. Vorliegend wurden jedoch ausschließlich 300 Stimmzettel an die
Bürger verteilt, wie dies auch aus der Mitteilung der Ergebnisse ersichtlich
ist. Hinzu kommt des Weiteren, dass auch Einwohner, welche ausschließlich mit
Nebenwohnsitz in Gönnersdorf gemeldet sind, die Möglichkeit zur Stimmabgabe
erhalten haben. In wie vielen Fällen dies tatsächlich gewesen ist, lässt sich
leider nicht nachvollziehen. Auch stellt sich die Frage, wem die Stimmabgabe
vorenthalten wurde. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl
liegt unstrittig vor.
2.
Freiheit
der Wahl und geheime Wahl:
Der Grundsatz der Freiheit der Wahl
bedeutet, dass jede Stimmabgabe weder von öffentlicher, noch privater Seite
frei von Zwang, Druck und sonstiger Beeinflussung, die den Wahlinhalt
beeinträchtigen würden, bleiben muss. Die Einhaltung dieses Wahlgrundsatzes
muss man in Frage stellen, wenn die Organisatoren die Stimmzettel den
Beteiligten persönlich aushändigen, die Gründe entsprechend kommentieren und
dann auf der Türe bis zur Stimmabgabe warten, um den Stimmzettel entsprechend
wieder mitnehmen zu können. Ob insofern jederzeit die geheime Wahl
gewährleistet worden ist, kann auch nicht sichergestellt werden.
Unter Zurückstellung der v. g. Bedenken stellt sich aber des Weiteren
die Frage, hat sich an der Situation bzgl. der Kommunal- und Verwaltungsreform
tatsächlich seit der letzten Beratung etwas geändert? Ein zentrales Ziel der
Verbandsgemeinde und aller zu Grunde liegender Beschlüsse ist zum einen das
Zusammenhalten der gesamten Verbandsgemeinde. Insofern gibt es bis dato nur in
der Ortsgemeinde Steffeln anderweitige Beschlüsse. Die Ortsgemeinden Birgel und
Lissendorf haben noch keine Entscheidung getroffen, ob sie dem Eckpunktepapier
in Prüm zustimmen oder eher eine Fusion mit der Verbandsgemeinde Gerolstein
anstreben, getroffen. Ebenso wie bei der in Gönnersdorf durchgeführten
Bürgerbefragung, in der „unter Voraussetzung akzeptabler Konditionen“ ein
Wechsel in die VG Gerolstein angestrebt werden soll, waren dies in Birgel und
Lissendorf „unter der Voraussetzung, dass annähernd gleiche Konditionen“. Bis
dato hat die Verbandsgemeinde Gerolstein nach Kenntnis der Verwaltung noch
keine abschließende Entscheidung getroffen, wie diese Konditionen aussehen
sollen. Bevor eine weitergehende Beratung in dem Ortsgemeinderat überhaupt
stattfinden kann, müssten insofern die Konditionen bekannt sein. Hierbei sollte
nicht verkannt werden, dass die VG Gerolstein bis dato aus allen
Fusionsgesprächen ihrerseits ausgestiegen ist.