Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Gönnersdorf kommt unter Berücksichtigung des ausführlich dargestellten Sachverhaltes zu folgenden Ergebnissen:

 

a)    Die Ergebnisse der privat durchgeführten Bürgerbefragung werden zur Kenntnis genommen. Auf Grund der aufgezeigten Bedenken bzgl. des Verstoßes gegen die Wahlgrundsätze wird dieses Ergebnis unter Würdigung aller Gegebenheiten nicht als repräsentativ gewertet.

 

b)    Grundsätzlich hält der Ortsgemeinderat an seiner Entscheidung, dem Eckpunktepapier zwischen der Verbandsgemeinde Prüm und Obere Kyll zuzustimmen, fest, weil eine Fusion der gesamten Verbandsgemeinde nicht nur   erste Wahl nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz ist, sondern nach wie vor  auch als die beste finanzielle Lösung  für die Belange der Ortsgemeinde Gönnersdorf und ihrer Bürger  angesehen wird. Aus dieser Überlegung folgen wir auch gerne dem Beschluss des VG-Rates um unsere Verbandsgemeinde “in Gänze“ zu vereinen.

Zu berücksichtigen ist auch, dass alle vorherigen Verhandlungen der  VG Obere Kyll mit den Verbandsgemeinden Gerolstein und Hillesheim gescheitert sind und von deren Seite jeweils  abgebrochen oder beendet wurden

 


Sachverhalt:

 

In der Zeit vom 05.07.2014 bis 12.07.2014 wurde eine Bürgerbefragung zur Kommunal- und Verwaltungsreform in der Gönnersdorf durchgeführt. Diese Bürgerbefragung wurde privat organisiert und auch abgewickelt. Im Rahmen dieser Erhebung wurde die Frage „Soll der Gönnersdorfer Ortsgemeinderat, unter Voraussetzung akzeptabler Konditionen für die Ortsgemeinde Gönnersdorf, einer Eingliederung in die VG Gerolstein oder in die VG Prüm zustimmen?“ von insgesamt 229 Teilnehmern beantwortet. Es wurden 300 Stimmzettel in Gönnersdorf verteilt. Als Ergebnis wurde dem Vorsitzenden von den Organisatoren ein Ergebnis von 190 Stimmen für Gerolstein (83 %) und 39 Stimmen für Prüm (17 %) mitgeteilt.

 

Der Vorsitzende ist in Abstimmung mit seinen Beigeordneten zu dem Ergebnis gelangt, dass man diese Bürgerbefragung, auch wenn eine solche grds. in der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 12.05.2014 abgelehnt worden ist, sehr wohl im Ortsgemeinderat zur Diskussion stellen sollte. Unter Berücksichtigung der allg. Wahlgrundsätze, welche Art. 76 Landesverfassung Rheinland-Pfalz verankert sind und auch für eine solche Befragung Berücksichtigung finden sollten, muss man die Durchführung dieser Bürgerbefragung hinterfragen. Demnach hat eine Wahl und auch eine Bürgerbefragung somit allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei zu sein.

 

Bzgl. der folgenden Wahlgrundsätze bestehen jedoch gewisse Zweifel bei der durchgeführten Bürgerbefragung:

1.    Allgemeine Wahl:

Dies bedeutet, dass alle Bürger von Gönnersdorf, ohne Rücksicht auf ihre Rasse, Konfession, ihr Geschlecht, ihre politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Anschauungen teilnehmen dürfen. Hier wäre grds. davon auszugehen, dass die Stimmberechtigten ab dem 18. Lebensjahr greift und auch nur Bürger mit Hauptwohnsitz zur Stimmabgabe ermächtigt werden.

Bei der im Mai durchgeführten Kommunalwahl waren 389 Bürger für die Wahlen des Ortsgemeinderates stimmberechtigt. Vorliegend wurden jedoch ausschließlich 300 Stimmzettel an die Bürger verteilt, wie dies auch aus der Mitteilung der Ergebnisse ersichtlich ist. Hinzu kommt des Weiteren, dass auch Einwohner, welche ausschließlich mit Nebenwohnsitz in Gönnersdorf gemeldet sind, die Möglichkeit zur Stimmabgabe erhalten haben. In wie vielen Fällen dies tatsächlich gewesen ist, lässt sich leider nicht nachvollziehen. Auch stellt sich die Frage, wem die Stimmabgabe vorenthalten wurde. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl liegt unstrittig vor.

2.    Freiheit der Wahl und geheime Wahl:

Der Grundsatz der Freiheit der Wahl bedeutet, dass jede Stimmabgabe weder von öffentlicher, noch privater Seite frei von Zwang, Druck und sonstiger Beeinflussung, die den Wahlinhalt beeinträchtigen würden, bleiben muss. Die Einhaltung dieses Wahlgrundsatzes muss man in Frage stellen, wenn die Organisatoren die Stimmzettel den Beteiligten persönlich aushändigen, die Gründe entsprechend kommentieren und dann auf der Türe bis zur Stimmabgabe warten, um den Stimmzettel entsprechend wieder mitnehmen zu können. Ob insofern jederzeit die geheime Wahl gewährleistet worden ist, kann auch nicht sichergestellt werden.

 

Unter Zurückstellung der v. g. Bedenken stellt sich aber des Weiteren die Frage, hat sich an der Situation bzgl. der Kommunal- und Verwaltungsreform tatsächlich seit der letzten Beratung etwas geändert? Ein zentrales Ziel der Verbandsgemeinde und aller zu Grunde liegender Beschlüsse ist zum einen das Zusammenhalten der gesamten Verbandsgemeinde. Insofern gibt es bis dato nur in der Ortsgemeinde Steffeln anderweitige Beschlüsse. Die Ortsgemeinden Birgel und Lissendorf haben noch keine Entscheidung getroffen, ob sie dem Eckpunktepapier in Prüm zustimmen oder eher eine Fusion mit der Verbandsgemeinde Gerolstein anstreben, getroffen. Ebenso wie bei der in Gönnersdorf durchgeführten Bürgerbefragung, in der „unter Voraussetzung akzeptabler Konditionen“ ein Wechsel in die VG Gerolstein angestrebt werden soll, waren dies in Birgel und Lissendorf „unter der Voraussetzung, dass annähernd gleiche Konditionen“. Bis dato hat die Verbandsgemeinde Gerolstein nach Kenntnis der Verwaltung noch keine abschließende Entscheidung getroffen, wie diese Konditionen aussehen sollen. Bevor eine weitergehende Beratung in dem Ortsgemeinderat überhaupt stattfinden kann, müssten insofern die Konditionen bekannt sein. Hierbei sollte nicht verkannt werden, dass die VG Gerolstein bis dato aus allen Fusionsgesprächen ihrerseits ausgestiegen ist.