Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

IV) Wahl der Mitglieder:

 

Die Wahl erfolgt im Wege geheimer Abstimmung nach dem System der Mehrheitswahl durch Stimmzettel.

 

Bei der Wahl werden vorgedruckte Stimmzettel verwendet, sodass die Stimmabgabe durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung erfolgt. Jedes Ratsmitglied hat vier Stimmen. Gewählt sind die vier Bewerber, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Arens

Lothar

0

2.

Bernardy

Marco

0

3.

Blameuser

Sonja

1

4.

Blum

Karl Heinz

11

5.

Finken

Friedhelm

1

6.

Fischbach

Lothar

9

7.

Grasediek

Werner

0

8.

Juchems

Bruno

1

9.

Lentz

Heinrich

12

10.

Mies

Karl

0

11.

Schäfer

Siegfried

1

12.

Schlösser

Roland

12

 

 

V) Wahl der Stellvertreter:

 

Die Wahl der Stellvertreter erfolgt wie vor beschrieben, auch in geheimer Abstimmung:

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Arens

Lothar

1

2.

Bernardy

Marco

10

3.

Blameuser

Sonja

0

4.

Blum

Karl Heinz

0

5.

Finken

Friedhelm

12

6.

Fischbach

Lothar

0

7.

Grasediek

Werner

0

8.

Juchems

Bruno

1

9.

Lentz

Heinrich

0

10.

Mies

Karl

12

11.

Schäfer

Siegfried

12

12.

Schlösser

Roland

0

 

VI) Wahl der Mitglieder – sonstige wählbare Bürgerinnen und Bürger:

 

Die Wahl erfolgt im Wege geheimer Abstimmung nach dem System der Mehrheitswahl durch Stimmzettel.

 

Bei der Wahl werden leere Stimmzettel verwendet, sodass die Stimmabgabe durch Aufführen der jeweiligen Namen der wählbaren Person erfolgt. Jedes Ratsmitglied kann 2 Namen auf dem Stimmzettel aufführen.

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Finken

Gregor

11

2.

Hennes

Walter

10

3.

Juchems

Jürgen

1

Zwei Stimmen ungültig.

 

 

VII) Wahl der Stellvertreter – sonstige wählbare Bürgerinnen und Bürger:

 

Die Wahl der Stellvertreter für die sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürger verläuft gleich dem vorgenannten Verfahren.

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Peters

Wilhelm

12

2.

Winkler

Bernd

11

3.

Hennes

Walter

1

 

 

VIII) Feststellung des Wahlergebnisses:

 

Der Vorsitzende stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes das Wahlergebnis wie folgt fest und gab dieses bekannt:

 

lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter

1.

Roland Schlösser

Siegfried Schäfer

2.

Heinrich Lentz

Karl Mies

3.

Karl Heinz Blum

Friedhelm Finken

4

Lothar Fischbach

Marco Bernardy

5

Gregor Finken

Wilhelm Peters

6

Walter Hennes

Bernd Winkler

 

 

Liste der Stimmberechtigten

für die Wahl des Wald- und Wegeausschusses

der Ortsgemeinde Steffeln

 

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmenabgabevermerk zu

IV

V

VI

VII

1.

Arens

Lothar

x

x

x

x

2.

Bernardy

Marco

x

x

x

x

3.

Blameuser

Sonja

x

x

x

x

4.

Blum

Karl Heinz

x

x

x

x

5.

Finken

Friedhelm

x

x

x

x

6.

Fischbach

Lothar

x

x

x

x

7.

Grasediek

Werner

x

x

x

x

8.

Juchems

Bruno

x

x

x

x

9.

Lentz

Heinrich

x

x

x

x

10.

Mies

Karl

x

x

x

x

11.

Schäfer

Siegfried

x

x

x

x

12.

Schlösser

Roland

x

x

x

x

 

 

 

Der Wahlvorsteher

 

Beisitzer

 

Der Schriftführer

gez. Werner Schweisthal

 

gez. Sonja Blameuser

 

 

gez. Richard Bell

 

 

 

gez. Werner Grasediek

 

 

 

 


 

I. Wahlverfahren:

 

Entsprechend der Hauptsatzung wird in der Ortsgemeinde Steffeln ein Wald- und Wegeausschuss gebildet.

 

Die Wahl der Ausschussmitglieder wird gemäß § 45 Absatz 2 GemO in Verbindung mit § 33 Abs. 3 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

 

Gewählt wird geheim mittels Stimmzettel. Jedes Ratsmitglied kann so viele Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel aufführen bzw. ankreuzen, wie Mitglieder in den Ausschuss zu wählen sind.

 

Auf jede Person, deren Name auf dem Stimmzettel vermerkt wurde, entfällt eine Stimme. Einer Person können nicht mehrere Stimmen gegeben werden. Die Sitze werden in der Reihenfolge der auf die einzelnen Personen entfallenen Stimmenzahl besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Für die Bestimmung der stellvertretenden Ausschussmitglieder ist eine weitere gesonderte Wahl durchzuführen, bei der die v. g. Regelungen ebenfalls gelten. Sofern sonstige wählbare Bürgerinnen und Bürger zur Wahl stehen, sind diese Mitglieder bzw. Stellvertreter ebenfalls in gesonderten Wahlgängen zu bestimmen.

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 III Nr. 1 GemO.

 

 

II. Bildung Wahlvorstand

 

Zur Durchführung der Wahl wurde ein Wahlvorstand gemäß § 25 Abs. 8 GeschO wie folgt gebildet:

1. Ortsbürgermeister     Werner Schweisthal                  als Vorsitzender und Wahlleiter

2. Ratsmitglied              Werner Grasediek                     als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

3. Ratsmitglied              Sonja Blameuser                       als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

4. VG-Mitarbeiter:         Richard Bell                               als Schriftführer

 

 

III) Entscheidung über Größe und Mitglieder:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Ausschuss aus je 6 Mitgliedern und Stellvertretern besteht. Dabei legt der Ortsgemeinderat fest, dass der Ausschuss aus 4 Mitgliedern, welche aus der Mitte des Gemeinderates stammen und 2 Mitglieder sonstige wählbare Bürgerinnen und Bürger sein sollen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen 13    Nein-Stimmen 0    Enthaltungen 0