Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

IV) Wahl der Mitglieder:

 

Die Wahl erfolgt im Wege geheimer Abstimmung nach dem System der Mehrheitswahl durch Stimmzettel.

 

Bei der Wahl werden vorgedruckte Stimmzettel verwendet, sodass die Stimmabgabe durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung erfolgt. Jedes Ratsmitglied hat zwei Stimmen. Gewählt sind die zwei Bewerber, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Arens

Lothar

0

2.

Bernardy

Marco

0

3.

Blameuser

Sonja

0

4.

Blum

Karl Heinz

0

5.

Finken

Friedhelm

0

6.

Fischbach

Lothar

10

7.

Grasediek

Werner

0

8.

Juchems

Bruno

0

9.

Lentz

Heinrich

1

10.

Mies

Karl

0

11.

Schäfer

Siegfried

11

12.

Schlösser

Roland

0

Zwei Mal ungültig.

 

V) Wahl der Stellvertreter:

 

Die Wahl der Stellvertreter erfolgt wie vor beschrieben, auch in geheimer Abstimmung:

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Arens

Lothar

0

2.

Bernardy

Marco

9

3.

Blameuser

Sonja

0

4.

Blum

Karl Heinz

1

5.

Finken

Friedhelm

0

6.

Fischbach

Lothar

0

7.

Grasediek

Werner

0

8.

Juchems

Bruno

2

9.

Lentz

Heinrich

1

10.

Mies

Karl

11

11.

Schäfer

Siegfried

0

12.

Schlösser

Roland

0

 

 


VI) Feststellung des Wahlergebnisses:

 

Der Vorsitzende stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes das Wahlergebnis wie folgt fest und gab dieses bekannt:

 

lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter

1.

Siegfried Schäfer

Karl Mies

2.

Lothar Fischbach

Marco Bernardy

 

 

Liste der Stimmberechtigten

für die Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

der Ortsgemeinde Steffeln

 

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmenabgabevermerk

Mitglied

Stv. Mitglied

1.

Arens

Lothar

x

x

2.

Bernardy

Marco

x

x

3.

Blameuser

Sonja

x

x

4.

Blum

Karl Heinz

x

x

5.

Finken

Friedhelm

x

x

6.

Fischbach

Lothar

x

x

7.

Grasediek

Werner

x

x

8.

Juchems

Bruno

x

x

9.

Lentz

Heinrich

x

x

10.

Mies

Karl

x

x

11.

Schäfer

Siegfried

x

x

12.

Schlösser

Roland

x

x

 

 

Der Wahlvorsteher

 

Beisitzer

 

Der Schriftführer

gez. Werner Schweisthal

 

gez. Sonja Blameuser

 

 

gez. Richard Bell

 

 

 

gez. Werner Grasediek

 

 

 

 

 


 

I. Wahlverfahren:

 

Entsprechend der Hauptsatzung wird in der Ortsgemeinde Steffeln ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.

 

Die Wahl der Ausschussmitglieder wird gemäß § 45 Absatz 2 GemO in Verbindung mit § 33 Abs. 3 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

 

Gewählt wird geheim mittels Stimmzettel. Jedes Ratsmitglied kann so viele Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel aufführen bzw. ankreuzen, wie Mitglieder in den Ausschuss zu wählen sind.

 

Auf jede Person, deren Name auf dem Stimmzettel vermerkt wurde, entfällt eine Stimme. Einer Person können nicht mehrere Stimmen gegeben werden. Die Sitze werden in der Reihenfolge der auf die einzelnen Personen entfallenen Stimmenzahl besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Für die Bestimmung der stellvertretenden Ausschussmitglieder ist eine weitere gesonderte Wahl durchzuführen, bei der die v. g. Regelungen ebenfalls gelten.

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 III Nr. 1 GemO.

 

 

II. Bildung Wahlvorstand

 

Zur Durchführung der Wahl wurde ein Wahlvorstand gemäß § 25 Abs. 8 GeschO wie folgt gebildet:

1. Ortsbürgermeister Werner Schweisthal                     als Vorsitzender und Wahlleiter

2. Ratsmitglied            Werner Grasediek                       als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

3. Ratsmitglied            Sonja Blameuser                         als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

4. VG-Mitarbeiter:       Richard Bell                                 als Schriftführer

 

 

III) Entscheidung über Größe und Mitglieder:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Ausschuss aus je 2 Mitgliedern und Stellvertretern besteht, welche gemäß den Bestimmungen der Hauptsatzung aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen 13    Nein-Stimmen 0    Enthaltungen 0