Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Geschäftsordnung in der als Anlage beigefügten Fassung.

 


Sachverhalt:

 

Die Geltung der Geschäftsordnung ist auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Nach der Neuwahl des Gemeinderates gilt die bisherige Geschäftsordnung für die Dauer von sechs Monaten weiter, soweit der Rat keine neue Geschäftsordnung beschließt. Zum 25.11.2014 würde sodann die Muster-Geschäftsordnung Geltung erlangen.

 

Als Anlage liegt diesem Tagesordnungspunkt ein Entwurf einer Geschäftsordnung bei. Dieser basiert, wie die vorherige auch, auf der Muster-Geschäftsordnung, die das Ministerium des Innern und für Sport mittels Verwaltungsvorschrift vom 21.11.1994, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 05.05.2009 (§ 37 Abs. 2 GemO), erlassen hat.

 

Neben kleineren redaktionellen und gestalterischen Änderungen schlägt die Verwaltung, folgende Punkte/Änderungen gegenüber der bisherigen Geschäftsordnung vor:

 

-       § 2 Form und Frist der Einladung:

Der bisherige Absatz 1a) wurde gelöscht. Die Regelungen bzgl. des Absatzes 1a wurden allesamt in dem neuen Abschnitt 7 neu aufgenommen und ergänzt.

 

-       § 5 Öffentlichkeit der Sitzungen:

Die Vergabe von Aufträgen hat neueren rechtlichen Bewertungen generell in nichtöffentlicher Sitzung zu erfolgen.

 

-       § 26 Niederschrift:

Der Absatz 4 wurde inhaltlich verschoben und ausschließlich auf den Abschnitt 7 - § 34 verwiesen.

 

-       § 27 Wahl Ausschussmitglieder:

In der bisherigen Geschäftsordnung wurde das Verfahren, wonach die Verhältnisse in den Ausschüssen festzulegen sind, gestrichen, da diese sich gesetzlich geändert haben. Insofern erfolgt ausschließlich eine Verweisung auf die derzeit gültige gesetzliche Regelung.

 

-       Abschnitt 7 - Gremieninformationssystem Session - komplett:

Dieser Abschnitt mit den §§ 32 – 34 wurde komplett neu eingefügt und regelt die Möglichkeiten zur Nutzung des Gremieninformationssystem Session. Die Nutzung ist ausschließlich freiwillig und nicht verpflichtend für die Rats- und Ausschussmitglieder.

 

Die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder (§ 37 Abs. 1 GemO).