Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

IV) Wahl der Mitglieder:

 

Die Wahl erfolgt im Wege geheimer Abstimmung nach dem System der Mehrheitswahl durch Stimmzettel.

 

Bei der Wahl werden vorgedruckte Stimmzettel verwendet, sodass die Stimmabgabe durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung erfolgt. Jedes Ratsmitglied hat drei Stimmen. Gewählt sind die drei Bewerber, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Breuer

Hans-Jürgen

2

2.

Bützer

Tim

4

3.

Colgen

Artur

2

4.

Collas

Walter

1

5.

Hoffmann

Oswald

5

6.

Jenniges

Karl-Heinz

0

7.

Küpper

Wolfgang

4

8.

Scholzen

Manfred

1

 

 

V) Wahl der Stellvertreter:

 

Die Wahl der Stellvertreter erfolgt wie vor beschrieben, auch in geheimer Abstimmung:

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Breuer

Hans-Jürgen

3

2.

Bützer

Tim

1

3.

Colgen

Artur

4

4.

Collas

Walter

4

5.

Hoffmann

Oswald

0

6.

Jenniges

Karl-Heinz

3

7.

Küpper

Wolfgang

1

8.

Scholzen

Manfred

4

 

 


VI) Feststellung des Wahlergebnisses:

 

Der Vorsitzende stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes das Wahlergebnis wie folgt fest und gab dieses bekannt:

 

lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter

1.

Oswald Hoffmann

Artur Colgen

2.

Wolfgang Küpper

Walter Collas

3.

Tim Bützer

Manfred Scholzen

 

 

Liste der Stimmberechtigten

für die Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

der Ortsgemeinde Hallschlag

 

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmenabgabevermerk

Mitglied

Stv. Mitglied

1.

Breuer

Hans-Jürgen

x

x

2.

Bützer

Tim

x

x

3.

Collas

Walter

x

x

4.

Hoffmann

Oswald

x

x

5.

Jenniges

Karl-Heinz

x

x

6.

Küpper

Wolfgang

x

x

7.

Scholzen

Manfred

x

x

 

 

Der Wahlvorsteher

 

Beisitzer

 

Der Schriftführer

gez. Dirk Weiker

 

gez. Tim Bützer

 

 

gez. K-H- Jenniges

 

 

 

gez. Wolfgang Küpper

 

 

 

 

 

 

 

 

 


I. Wahlverfahren:

 

Entsprechend der Hauptsatzung wird in der Ortsgemeinde Hallschlag ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.

 

Die Wahl der Ausschussmitglieder wird gemäß § 45 Absatz 2 GemO in Verbindung mit § 33 Abs. 3 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

 

Gewählt wird geheim mittels Stimmzettel. Jedes Ratsmitglied kann so viele Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel aufführen bzw. ankreuzen, wie Mitglieder in den Ausschuss zu wählen sind.

 

Auf jede Person, deren Name auf dem Stimmzettel vermerkt wurde, entfällt eine Stimme. Einer Person können nicht mehrere Stimmen gegeben werden. Die Sitze werden in der Reihenfolge der auf die einzelnen Personen entfallenen Stimmenzahl besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Für die Bestimmung der stellvertretenden Ausschussmitglieder ist eine weitere gesonderte Wahl durchzuführen, bei der die v. g. Regelungen ebenfalls gelten.

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 III Nr. 1 GemO.

 

 

II. Bildung Wahlvorstand

 

Zur Durchführung der Wahl wurde ein Wahlvorstand gemäß § 25 Abs. 8 GeschO wie folgt gebildet:

1. Ortsbürgermeister     Dirk Weicker                             als Vorsitzender und Wahlleiter

2. Ratsmitglied              Tim Bützer                                als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

3. Ratsmitglied              Wolfgang Küpper                      als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

4. Ratsmitglied:             Karl-Heinz Jenniges                  als Schriftführer

 

 

III) Entscheidung über Größe und Mitglieder:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Ausschuss aus je 3 Mitgliedern und Stellvertretern besteht, welche gemäß den Bestimmungen der Hauptsatzung aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen 8    Nein-Stimmen 0    Enthaltungen 0