IV) Wahl
der Mitglieder:
Die Wahl erfolgt im Wege geheimer Abstimmung nach dem System der Mehrheitswahl durch Stimmzettel.
Bei der Wahl werden vorgedruckte Stimmzettel verwendet, sodass die Stimmabgabe durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung erfolgt. Jedes Ratsmitglied hat drei Stimmen. Gewählt sind die drei Bewerber, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
Wahlergebnis:
lfd. Nr. |
Name |
Vorname |
Stimmen |
1. |
Breuer |
Hans-Jürgen |
2 |
2. |
Bützer |
Tim |
4 |
3. |
Colgen |
Artur |
2 |
4. |
Collas |
Walter |
1 |
5. |
Hoffmann |
Oswald |
5 |
6. |
Jenniges |
Karl-Heinz |
0 |
7. |
Küpper |
Wolfgang |
4 |
8. |
Scholzen |
Manfred |
1 |
V) Wahl der
Stellvertreter:
Die Wahl der Stellvertreter erfolgt wie vor beschrieben, auch in geheimer Abstimmung:
Wahlergebnis:
lfd. Nr. |
Name |
Vorname |
Stimmen |
1. |
Breuer |
Hans-Jürgen |
3 |
2. |
Bützer |
Tim |
1 |
3. |
Colgen |
Artur |
4 |
4. |
Collas |
Walter |
4 |
5. |
Hoffmann |
Oswald |
0 |
6. |
Jenniges |
Karl-Heinz |
3 |
7. |
Küpper |
Wolfgang |
1 |
8. |
Scholzen |
Manfred |
4 |
VI) Feststellung des Wahlergebnisses:
Der Vorsitzende stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes das
Wahlergebnis wie folgt fest und gab dieses bekannt:
lfd. Nr. |
Mitglied |
Stellvertreter |
1. |
Oswald Hoffmann |
Artur Colgen |
2. |
Wolfgang Küpper |
Walter Collas |
3. |
Tim Bützer |
Manfred Scholzen |
Liste
der Stimmberechtigten
für die Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
der Ortsgemeinde Hallschlag
lfd. Nr. |
Name |
Vorname |
Stimmenabgabevermerk |
|
Mitglied |
Stv. Mitglied |
|||
1. |
Breuer |
Hans-Jürgen |
x |
x |
2. |
Bützer |
Tim |
x |
x |
3. |
Collas |
Walter |
x |
x |
4. |
Hoffmann |
Oswald |
x |
x |
5. |
Jenniges |
Karl-Heinz |
x |
x |
6. |
Küpper |
Wolfgang |
x |
x |
7. |
Scholzen |
Manfred |
x |
x |
Der Wahlvorsteher |
|
Beisitzer |
|
Der Schriftführer |
gez.
Dirk Weiker |
|
gez.
Tim Bützer |
|
gez. K-H- Jenniges |
|
|
gez.
Wolfgang Küpper |
|
|
Entsprechend der Hauptsatzung wird in der Ortsgemeinde Hallschlag ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.
Die Wahl der Ausschussmitglieder wird gemäß § 45 Absatz 2 GemO in Verbindung mit § 33 Abs. 3 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.
Gewählt wird geheim mittels Stimmzettel. Jedes Ratsmitglied kann so viele Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel aufführen bzw. ankreuzen, wie Mitglieder in den Ausschuss zu wählen sind.
Auf jede Person, deren Name auf dem Stimmzettel vermerkt wurde, entfällt eine Stimme. Einer Person können nicht mehrere Stimmen gegeben werden. Die Sitze werden in der Reihenfolge der auf die einzelnen Personen entfallenen Stimmenzahl besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Für die Bestimmung der stellvertretenden Ausschussmitglieder ist eine weitere gesonderte Wahl durchzuführen, bei der die v. g. Regelungen ebenfalls gelten.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 III Nr. 1 GemO.
II.
Bildung Wahlvorstand
Zur Durchführung der Wahl wurde ein Wahlvorstand gemäß
§ 25 Abs. 8 GeschO wie folgt gebildet:
1. Ortsbürgermeister Dirk Weicker als Vorsitzender und Wahlleiter
2. Ratsmitglied Tim
Bützer als Beisitzer, gem. § 25
Abs. 8 GeschO
3. Ratsmitglied Wolfgang Küpper als Beisitzer, gem. § 25 Abs. 8 GeschO
4. Ratsmitglied: Karl-Heinz Jenniges als Schriftführer
III)
Entscheidung über Größe und Mitglieder:
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Ausschuss aus je 3 Mitgliedern und Stellvertretern besteht, welche gemäß den Bestimmungen der Hauptsatzung aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0