Beschluss: keine Abstimmung

Beschluss:

Niederschrift

 

über die in öffentlicher Sitzung stattgefundene

 

Ernennung, Vereidigung und Einführung

 (gem. § 54 GemO)

 

 des

Andreas

May

 

(Vorname)

(Familienname)

geboren am:

03.09.1977       in

Adenau

 

 

als

2. Beigeordneter der Ortsgemeinde Feusdorf

 

Nach den Bestimmungen des § 54 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zum Beamten zu ernennen. Sie werden in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

- Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung. –

 

Die Ernennung, die Vereidigung und die Einführung der Beigeordneten erfolgen durch den Ortsbürgermeister.

 

Der Ortsbürgermeister Franz-Josef Hilgers gab bekannt, dass bei der nach § 53 a GemO stattgefundenen Wahl Herr Andreas May zum ehrenamtlichen 2. Beigeordneten der Ortsgemeinde Feusdorf gewählt wurde.

 

Nach den Bestimmungen des § 54 GemO werde er jetzt die vorgeschriebene Ernennung, Vereidigung und Einführung des 2. Beigeordneten der Ortsgemeinde Feusdorf vornehmen.

 

1.    Ernennung und Vereidigung

 

a)    Ernennung

Ortsbürgermeister Franz-Josef Hilgers las den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigte Herrn Andreas May anschließend die Ernennungsurkunde aus.

 

Hierauf wurden der/dem Beigeordneten die nach § 51 Absatz 1 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) vorgeschriebene Eidesformel vorgelesen und darauf hingewiesen, dass der Diensteid auch in den nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 LBG möglichen Formen geleistet werden kann.

 

Der 2. Beigeordnete wiederholte unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel.


 

b)    Diensteid

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.

 

 

2.    Amtseinführung

Im Anschluss an die Vereidigung und dem Hinweis auf die Bestimmungen, insbesondere § 50 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, erklärte der Ortsbürgermeister Franz-Josef Hilgers:

Herr Andreas May hiermit führe ich Sie gemäß § 54 GemO in Ihr Amt als 2. Beigeordneter der Ortsgemeinde Feusdorf ein.

 

 

Ortsbürgermeister

 

Der 2. Beigeordnete

 

gez. Franz-Josef Hilgers

 

gez. Andreas May

(Unterschrift)

 

(Unterschrift)

 


Sachverhalt:

 

In der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates Feusdorf am 02.07.2014 wurde Herr Andreas May zum 2. Beigeordneten gewählt. Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt des 2. Beigeordneten konnte in der Sitzung leider nicht erfolgen, da Herr May an dieser nicht teilnehmen konnte.