Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Ausschuss aus 12 Mitgliedern besteht. Stellvertreter sollen keine bestellt werden. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung sind diese 12 Mitglieder aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen. Da der Gemeinderat ausschließlich aus 12 Ratsmitglieder besteht, kann in diesem Falle auf die o. g. Wahl verzichtet werden, da alle 12 Ratsmitglieder somit kraft Ihres Ratsmandates Mitglied im Ausschuss sind.

 


Sachverhalt:

 

Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wird in der Ortsgemeinde Feusdorf einen Haupt- und Finanzausschuss gebildet.

 

Die Wahl der Ausschussmitglieder wird gemäß § 45 Absatz 2 GemO in Verbindung mit § 33 Abs. 3 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

 

Gewählt wird geheim mittels Stimmzettel. Jedes Ratsmitglied kann so viele Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel aufführen bzw. ankreuzen, wie Mitglieder in den Ausschuss zu wählen sind.

 

Auf jede Person, deren Name auf dem Stimmzettel vermerkt wurde, entfällt eine Stimme. Einer Person können nicht mehrere Stimmen gegeben werden. Die Sitze werden in der Reihenfolge der auf die einzelnen Personen entfallenen Stimmenzahl besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Für die Bestimmung der stellvertretenden Ausschussmitglieder ist eine weitere gesonderte Wahl durchzuführen, bei der die v. g. Regelungen ebenfalls gelten.

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 III Nr. 1 GemO.