Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

IV) Wahl der Mitglieder:

 

Die Wahl erfolgt im Wege geheimer Abstimmung nach dem System der Mehrheitswahl durch Stimmzettel.

 

Bei der Wahl werden vorgedruckte Stimmzettel verwendet, sodass die Stimmabgabe durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung erfolgt. Jedes Ratsmitglied hat drei Stimmen. Gewählt sind die drei Bewerber, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Assenmacher

Marco

0

2.

Bischof

Norbert

1

3.

Bohn

Erhard

0

4.

Bömmels

Alois

0

5.

Bullermann-Lentz

Regina

1

6.

Jördens

Werner

13

7.

Kandels

Cara

13

8.

Kaufmann

Dirk

0

9.

Klein

Hilmar

0

10.

Kloep

Josef

0

11.

Mai

Andreas

13

12.

Rohde

Elk

0

13.

Schleder

Günter

0

14.

Simonis

Franz

0

15.

Szczesniewska

Dominika

0

16.

von Landenberg

Wolfgang

0

 

 

V) Wahl der Stellvertreter:

 

Die Wahl der Stellvertreter erfolgt wie vor beschrieben, auch in geheimer Abstimmung:

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Assenmacher

Marco

0

2.

Bischof

Norbert

14

3.

Bohn

Erhard

0

4.

Bömmels

Alois

0

5.

Bullermann-Lentz

Regina

0

6.

Jördens

Werner

0

7.

Kandels

Cara

0

8.

Kaufmann

Dirk

0

9.

Klein

Hilmar

0

10.

Kloep

Josef

0

11.

Mai

Andreas

0

12.

Rohde

Elk

0

13.

Schleder

Günter

0

14.

Simonis

Franz

0

15.

Szczesniewska

Dominika

14

16.

von Landenberg

Wolfgang

14

 

 


VI) Feststellung des Wahlergebnisses:

 

Der Vorsitzende stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes das Wahlergebnis wie folgt fest und gab dieses bekannt:

 

lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter

1.

Werner Jördens

Norbert Bischof

2.

Cara Kandels

Dominika Szczesniewska

3.

Andreas Mai

Wolfgang von Landenberg

 

 

Liste der Stimmberechtigten

für die Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

der Ortsgemeinde Birgel

 

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmenabgabevermerk

Mitglied

Stv. Mitglied

1.

Assenmacher

Marco

x

x

2.

Bischof

Norbert

x

x

3.

Bömmels

Alois

x

x

4.

Bullermann-Lentz

Regina

x

x

5.

Jördens

Werner

x

x

6.

Kandels

Cara

x

x

7.

Kaufmann

Dirk

x

x

8.

Klein

Hilmar

x

x

9.

Mai

Andreas

x

x

10.

Rohde

Elk

x

x

11.

Schleder

Günter

x

x

12.

Simonis

Franz

x

x

13.

Szczesniewska

Dominika

x

x

14.

von Landenberg

Wolfgang

x

x

 

 

Der Wahlvorsteher

 

Beisitzer

 

Der Schriftführer

gez. Rainer Helfen

 

gez. Norbert Bischof

 

 

gez. Johann Thielen

 

 

 

gez. Josef Beuel

 

 

 

 

 

 

 


 

I. Wahlverfahren:

 

Entsprechend der Hauptsatzung wird in der Ortsgemeinde Jünkerath ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.

 

Die Wahl der Ausschussmitglieder wird gemäß § 45 Absatz 2 GemO in Verbindung mit § 33 Abs. 3 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

 

Gewählt wird geheim mittels Stimmzettel. Jedes Ratsmitglied kann so viele Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel aufführen bzw. ankreuzen, wie Mitglieder in den Ausschuss zu wählen sind.

 

Auf jede Person, deren Name auf dem Stimmzettel vermerkt wurde, entfällt eine Stimme. Einer Person können nicht mehrere Stimmen gegeben werden. Die Sitze werden in der Reihenfolge der auf die einzelnen Personen entfallenen Stimmenzahl besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Für die Bestimmung der stellvertretenden Ausschussmitglieder ist eine weitere gesonderte Wahl durchzuführen, bei der die v. g. Regelungen ebenfalls gelten.

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 III Nr. 1 GemO.

 

 

II. Bildung Wahlvorstand

 

Zur Durchführung der Wahl wurde ein Wahlvorstand gemäß § 25 Abs. 8 GeschO wie folgt gebildet:

1. Ortsbürgermeister Rainer Helfen                               als Vorsitzender und Wahlleiter

2. Beigeordneter       Josef Beuel                                   als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

3. Ratsmitglied          Norbert Bischof                             als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

4. Beigeordneter:      Johann Thielen                             als Schriftführer

 

 

III) Entscheidung über Größe und Mitglieder:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Ausschuss aus je 3 Mitgliedern und Stellvertretern besteht, welche gemäß den Bestimmungen der Hauptsatzung aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen 14  Nein-Stimmen 0  Enthaltungen 0