Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

IV) Wahl der Mitglieder aus der Mitte des Rates:

 

Die Wahl erfolgt im Wege geheimer Abstimmung nach dem System der Mehrheitswahl durch Stimmzettel.

 

Bei der Wahl werden vorgedruckte Stimmzettel verwendet, sodass die Stimmabgabe durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung erfolgt. Jedes Ratsmitglied hat vier Stimmen. Gewählt sind die vier Bewerber, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Ballmann

Josef

0

2.

Barz

Heinrich

0

3.

Jost

Siegfried

0

4.

Juchems

Stephan

0

5.

Königs

Frank

0

6.

Dr. Lentz

Georg

0

7.

Leuwer

Matthias

0

8.

Linden

Christian

11

9.

Lux

Hubert

0

10.

Mies

Carmen

0

11.

Pfeil

Guido

1

12.

Pickartz

Walter

1

13.

Post

Manfred

11

14.

Simon

Melitta

9

15.

Stähr

Christian

11

16.

Dr. Tsallas

Alexandros

0

 

 

V) Wahl der Stellvertreter aus der Mitte des Rates:

 

Die Wahl der Stellvertreter erfolgt wie vor beschrieben, auch in geheimer Abstimmung:

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Ballmann

Josef

1

2.

Barz

Heinrich

0

3.

Jost

Siegfried

0

4.

Juchems

Stephan

10

5.

Königs

Frank

11

6.

Dr. Lentz

Georg

0

7.

Leuwer

Matthias

11

8.

Linden

Christian

0

9.

Lux

Hubert

0

10.

Mies

Carmen

0

11.

Pfeil

Guido

0

12.

Pickartz

Walter

0

13.

Post

Manfred

0

14.

Simon

Melitta

0

15.

Stähr

Christian

0

16.

Dr. Tsallas

Alexandros

1


VI) Wahl der Mitglieder – sonstige wählbare Bürgerinnen und Bürger:

 

Die Wahl erfolgt im Wege geheimer Abstimmung nach dem System der Mehrheitswahl durch Stimmzettel.

 

Bei der Wahl werden leere Stimmzettel verwendet, sodass die Stimmabgabe durch Aufführen des jeweiligen Namens der wählbaren Person erfolgt. Jedes Ratsmitglied kann einen Namen auf dem Stimmzettel aufführen.

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Thuis

Marie-Luise

10

 

 

VII) Wahl der Stellvertreter – sonstige wählbare Bürgerinnen und Bürger:

 

Die Wahl der Stellvertreter für die sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürger verläuft gleich dem vorgenannten Verfahren.

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Krebs

Marco

11

 

 

VIII) Feststellung des Wahlergebnisses:

 

Der Vorsitzende stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes das Wahlergebnis wie folgt fest und gab dieses bekannt:

 

lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter

1.

Manfred Post

Matthias Leuwer

2.

Christian Linden

Frank Königs

3.

Christian Stähr

Stephan Juchems

4.

Melitta Simon

Carmen Mies

5.

Marie Luise Thuis

Marco Krebs

 

 

Liste der Stimmberechtigten

für die Wahl des Ausschuss für Tourismus, Sport, Kultur und Generationen

der Ortsgemeinde Stadtkyll

 

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmenabgabevermerk

Mitglied

Stv. Mitglied

1.

Barz

Heinrich

x

x

2.

Dr. Lentz

Georg

x

x

3.

Leuwer

Matthias

x

x

4.

Linden

Christian

x

x

5.

Lux

Hubert

x

x

6.

Mies

Carmen

x

x

7.

Pfeil

Guido

x

x

8.

Pickartz

Walter

x

x

9.

Post

Manfred

x

x

10.

Simon

Melitta

x

x

11.

Stähr

Christian

x

x

12.

Dr. Tsallas

Alexandros

x

x

 

 

Der Wahlvorsteher

 

Beisitzer

 

Der Schriftführer

 

gez. Harald Schmitz

 

gez. Melitta Simon

 

 

gez. Richard Bell

 

 

 

gez. Christian Linden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


I. Wahlverfahren:

 

Entsprechend der Hauptsatzung wird in der Ortsgemeinde Stadtkyll ein Ausschuss für Tourismus, Sport, Kultur und Generationen gebildet.

 

Die Wahl der Ausschussmitglieder wird gemäß § 45 Absatz 2 GemO in Verbindung mit § 33 Abs. 3 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

 

Gewählt wird geheim mittels Stimmzettel. Jedes Ratsmitglied kann so viele Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel aufführen bzw. ankreuzen, wie Mitglieder in den Ausschuss zu wählen sind.

 

Auf jede Person, deren Name auf dem Stimmzettel vermerkt wurde, entfällt eine Stimme. Einer Person können nicht mehrere Stimmen gegeben werden. Die Sitze werden in der Reihenfolge der auf die einzelnen Personen entfallenen Stimmenzahl besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Für die Bestimmung der stellvertretenden Ausschussmitglieder ist eine weitere gesonderte Wahl durchzuführen, bei der die v. g. Regelungen ebenfalls gelten. Sofern sonstige wählbare Bürgerinnen und Bürger zur Wahl stehen, sind diese Mitglieder bzw. Stellvertreter ebenfalls in gesonderten Wahlgängen zu bestimmen.

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 III Nr. 1 GemO.

 

 

II. Bildung Wahlvorstand

 

Zur Durchführung der Wahl wurde ein Wahlvorstand gemäß § 25 Abs. 8 GeschO wie folgt gebildet:

1. Ortsbürgermeister     Harald Schmitz                         als Vorsitzender und Wahlleiter

2. Ratsmitglied              Melitta Simon                            als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

3. Ratsmitglied              Christian Linden                        als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

4. VG-Mitarbeiter:         Richard Bell                               als Schriftführer

 

 

III) Entscheidung über Größe und Mitglieder:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Ausschuss aus je 5 Mitgliedern und Stellvertretern besteht. Dabei legt der Ortsgemeinderat fest, dass der Ausschuss aus 4 Ratsmitgliedern und einem sonstigen wählbaren Bürger bzw. einer sonstigen wählbaren Bürgerin besteht. Gleiches gilt für die Stellvertreter.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen 12  Nein-Stimmen 0  Enthaltungen 0