Sitzung: 01.09.2014 Ortsgemeinderat
Beschluss: keine Abstimmung
Ortsbürgermeister
Schmitz informierte den Rat über folgendes:
•
Schonzeitvergehen
im Gemeinschaftlichen Jagdbezirk II Schönfeld
Mit Schreiben vom 20.08.2014 wurde Ortsbürgermeister
Schmitz von den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaften Stadtkyll I und Stadtkyll
II gebeten, Ihnen dieses Schreiben vorzutragen:
Sehr
geehrter Herr Schmitz,
sehr
geehrte Damen und Herren,
um
aufkommenden Gerüchten in dem Ortsteil Schönfeld und der Ortsgemeinde Stadtkyll
entgegenzuwirken, teilen wir Ihnen mit, dass vor einigen Wochen im Jagdrevier
Schönfeld in der Schonzeit ein Alttier, hochbeschlagen, geschossen wurde.
Da
eine Nachsuche erforderlich wurde, wurde dieses „Schonzeitvergehen“ bekannt.
Der
Jagdpächter legte seinem Jagdgast nahe, sich sofort selbst anzuzeigen, was wohl
auch geschehen ist. Hier ist bei der zuständigen Stelle ein Verfahren
eingeleitet.
Bei
dem besagten Schützen handelt es sich um Herrn Schürmann, Haus Kalkerheck,
Stadtkyll.
Die
besagte Person ist Funktionsträger wichtiger Ämter im jagdlichen Bereich.
So
z.B.: Leiter des Hegering Obere Kyll, Vorsitzender einer
Anschlussjagdgenossenschaft Stadtkyll, Vertrauensperson der
Rotwildhegegemeinschaft „Duppacher Rücken“ sowie Kreisgruppenvorsitzender im
Landesjagdverband, Kreisgruppe Daun.
Mit
einem Bußgeldbescheid ist dieses „Schonzeitvergehen“ nicht zu vergeben. Die
besagte Person scheint in diesen Ehrenämtern nicht mehr glaubwürdig.
Stadtkyll,
den 20.08.2014
Für
die Jagdgenossenschaft Stadtkyll I, Peter Linden, Vorsitzender
Für
die Jagdgenossenschaft Stadtkyll II, Helmut Meyer, Vorsitzender