Beschluss: keine Abstimmung

Ortsbürgermeister Schmitz informierte den Rat über folgendes:

 

        Schonzeitvergehen im Gemeinschaftlichen Jagdbezirk II Schönfeld

Mit Schreiben vom 20.08.2014 wurde Ortsbürgermeister Schmitz von den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaften Stadtkyll I und Stadtkyll II gebeten, Ihnen dieses Schreiben vorzutragen:

 

Sehr geehrter Herr Schmitz,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

um aufkommenden Gerüchten in dem Ortsteil Schönfeld und der Ortsgemeinde Stadtkyll entgegenzuwirken, teilen wir Ihnen mit, dass vor einigen Wochen im Jagdrevier Schönfeld in der Schonzeit ein Alttier, hochbeschlagen, geschossen wurde.

 

Da eine Nachsuche erforderlich wurde, wurde dieses „Schonzeitvergehen“ bekannt.

 

Der Jagdpächter legte seinem Jagdgast nahe, sich sofort selbst anzuzeigen, was wohl auch geschehen ist. Hier ist bei der zuständigen Stelle ein Verfahren eingeleitet.

 

Bei dem besagten Schützen handelt es sich um Herrn Schürmann, Haus Kalkerheck, Stadtkyll.

 

Die besagte Person ist Funktionsträger wichtiger Ämter im jagdlichen Bereich.

So z.B.: Leiter des Hegering Obere Kyll, Vorsitzender einer Anschlussjagdgenossenschaft Stadtkyll, Vertrauensperson der Rotwildhegegemeinschaft „Duppacher Rücken“ sowie Kreisgruppenvorsitzender im Landesjagdverband, Kreisgruppe Daun.

 

Mit einem Bußgeldbescheid ist dieses „Schonzeitvergehen“ nicht zu vergeben. Die besagte Person scheint in diesen Ehrenämtern nicht mehr glaubwürdig.

 

Stadtkyll, den 20.08.2014

Für die Jagdgenossenschaft Stadtkyll I, Peter Linden, Vorsitzender

Für die Jagdgenossenschaft Stadtkyll II, Helmut Meyer, Vorsitzender