Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

IV) Wahl der Mitglieder:

 

Die Wahl erfolgt im Wege geheimer Abstimmung nach dem System der Mehrheitswahl durch Stimmzettel.

 

Bei der Wahl werden vorgedruckte Stimmzettel verwendet, sodass die Stimmabgabe durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung erfolgt. Jedes Ratsmitglied hat zwei Stimmen. Gewählt sind die zwei Bewerber, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Babendererde

Lutz

6

2.

Hoffmann

Volkmar

0

3.

Lenzen

Reinhold

1

4.

Peuster

Tilman

1

5.

Schmidt

Dietmar

0

6.

Schmitz

Peter

6

7.

Stabel

Werner

0

8.

Vietoris

Josef

0

 

 

V) Wahl der Stellvertreter:

 

Die Wahl der Stellvertreter erfolgt wie vor beschrieben, auch in geheimer Abstimmung:

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Babendererde

Lutz

0

2.

Hoffmann

Volkmar

0

3.

Lenzen

Reinhold

0

4.

Peuster

Tilmann

6

5.

Schmidt

Dietmar

6

6.

Schmitz

Peter

0

7.

Stabel

Werner

2

8.

Vietoris

Josef

0

 

 


VI) Feststellung des Wahlergebnisses:

 

Der Vorsitzende stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes das Wahlergebnis wie folgt fest und gab dieses bekannt:

 

lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter

1.

Lutz Babendererde

Tilman Peuster

2.

Peter Schmitz

Dietmar SChmidt

 

 

Liste der Stimmberechtigten

für die Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

der Ortsgemeinde Gönnersdorf

 

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmenabgabevermerk

Mitglied

Stv. Mitglied

1.

Babendererde

Lutz

x

x

2.

Hoffmann

Volkmar

x

x

3.

Lenzen

Reinhold

x

x

4.

Peuster

Tilmann

x

x

5.

Schmidt

Dietmar

x

x

6.

Schmitz

Peter

x

x

7.

Stabel

Werner

x

x

 

 

Der Wahlvorsteher

 

Beisitzer

 

Der Schriftführer

gez. Walter Schmidt

 

gez. Volkmar Hoffmann

 

 

gez. Arno Fasen

 

 

 

gez. Reinhold Lenzen

 

 

 

 

 

 

 


I. Wahlverfahren:

 

Entsprechend der Hauptsatzung wird in der Ortsgemeinde Gönnersdorf ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.

 

Die Wahl der Ausschussmitglieder wird gemäß § 45 Absatz 2 GemO in Verbindung mit § 33 Abs. 3 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

 

Gewählt wird geheim mittels Stimmzettel. Jedes Ratsmitglied kann so viele Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel aufführen bzw. ankreuzen, wie Mitglieder in den Ausschuss zu wählen sind.

 

Auf jede Person, deren Name auf dem Stimmzettel vermerkt wurde, entfällt eine Stimme. Einer Person können nicht mehrere Stimmen gegeben werden. Die Sitze werden in der Reihenfolge der auf die einzelnen Personen entfallenen Stimmenzahl besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Für die Bestimmung der stellvertretenden Ausschussmitglieder ist eine weitere gesonderte Wahl durchzuführen, bei der die v. g. Regelungen ebenfalls gelten.

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 III Nr. 1 GemO.

 

 

II. Bildung Wahlvorstand

 

Zur Durchführung der Wahl wurde ein Wahlvorstand gemäß § 25 Abs. 8 GeschO wie folgt gebildet:

1. Ortsbürgermeister     Walter Schmidt                         als Vorsitzender und Wahlleiter

2. Ratsmitglied              Volkmar Hoffmann                   als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

3. Ratsmitglied              Reinhold Lenzen                       als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

4. VG-Mitarbeiter:         Arno Fasen                                als Schriftführer

 

 

III) Entscheidung über Größe und Mitglieder:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Ausschuss aus je 2 Mitgliedern und Stellvertretern besteht, welche gemäß den Bestimmungen der Hauptsatzung aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen 7    Nein-Stimmen 0    Enthaltungen 0