Beschluss: keine Abstimmung

Beschluss:

Wahl des Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbands

Kindergarten Hallschlag-Scheid-Ormont

 

Liste der Stimmberechtigten

für die Wahl des Vertreters in die

Verbandsversammlung des Zweckverbands Kindergarten Hallschlag-Scheid-Ormont

 

 

lfd.

 

Name

 

Vorname

Vermerk

Stimmabgabe

Nr.

 

 

1.

Carls

Johann

x

2.

Igelmund

Ferdinand

x

3.

Jakob

Michael

x

4.

Maus

Andreas

x

5.

Meier

Gerhard

x

6.

Schmitz

Michael

x

7.

Seifen

Roland

x

8.

Weberskirch

Thomas

x

 

 

Feststellung des Wahlergebnisses:

 

Der Vorsitzende stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes das Wahlergebnis wie folgt fest:

 

 

lfd.

 

Name

 

Vorname

Anzahl der

Stimmen

Nr.

 

 

1.

Weberskirch

Thomas

1

2.

Schmitz

Michael

6

3.

Zimmermann

Ingo

1

 

 

 

Gewählt ist als Vertreter:

 

lfd.

 

Name

 

Vorname

Nr.

 

 

1.

Schmitz

Michael

 

Dieses Wahlergebnis wurde vom Vorsitzenden sofort bekannt gegeben.

 

Vollzogen laut Wahlhandlung vom heutigen Tage:

 

 

Der Wahlvorsteher

 

BBeisitzer

 

Der Schriftführer

 

 

gez. Cornelius Dahm

 

 

 

gez. Michael Jakobs

 

 

 

gez. Markus Dederichs

 

 

 

 

 

gez. Johann Carls

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Entsprechend der Verbandsordnung sind die Mitglieder dieses Zweckverbandes die Ortsgemeinden Hallschlag, Ormont und Scheid. Die Verbandsversammlung besteht aus sechs Vertretern der Verbandsmitglieder. Davon entfallen zwei auf die Ortsgemeinde Ormont.

 

Vertreter kraft Gesetzes ist gemäß § 8 Absatz 2 Satz 3 KomZG in Verbindung mit § 88 Absatz 1 Satz 1 GemO der Ortsbürgermeister, sodass gemäß § 88 Absatz 1 Satz 5 GemO noch ein weiterer Vertreter nach den Bestimmungen des § 45 GemO zu wählen ist.

 

Die Wahl des Vertreters wird gemäß § 45 Absatz 2 GemO in Verbindung mit § 33 Abs. 3 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

Gewählt wird geheim mittels Stimmzettel. Jedes Ratsmitglied kann so viele Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel aufführen, wie Vertreter zu wählen sind.

Auf jede Person, deren Name auf dem Stimmzettel vermerkt wurde, entfällt eine Stimme. Einer Person können nicht mehrere Stimmen gegeben werden. Die Sitze werden in der Reihenfolge der auf die einzelnen Personen entfallenen Stimmenzahl besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 III Nr. 1 GemO.

 

 

II. Bildung Wahlvorstand

Zur Durchführung der Wahl wurde ein Wahlvorstand gemäß § 25 Abs. 8 GeschO wie folgt gebildet:

1. Ortsbürgermeister Cornelius Dahm                           als Vorsitzender und Wahlleiter

2. Ratsmitglied          Johann Carls                                 als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

3. Ratsmitglied          Michael Jakob                             als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

4. VG-Mitarbeiter      Markus Dederichs......................  als Schriftführer