Beschluss:
Wahl des Vertreters
in die Verbandsversammlung des Zweckverbands
Kindergarten
Hallschlag-Scheid-Ormont
Liste
der Stimmberechtigten
für die Wahl des Vertreters in die
Verbandsversammlung des Zweckverbands Kindergarten Hallschlag-Scheid-Ormont
lfd. |
Name |
Vorname |
Vermerk Stimmabgabe |
Nr. |
|
|
|
1. |
Carls |
Johann |
x |
2. |
Igelmund |
Ferdinand |
x |
3. |
Jakob |
Michael |
x |
4. |
Maus |
Andreas |
x |
5. |
Meier |
Gerhard |
x |
6. |
Schmitz |
Michael |
x |
7. |
Seifen |
Roland |
x |
8. |
Weberskirch |
Thomas |
x |
Feststellung
des Wahlergebnisses:
Der Vorsitzende stellte sodann
unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes das Wahlergebnis wie folgt fest:
lfd. |
Name |
Vorname |
Anzahl der Stimmen |
Nr. |
|
|
|
1. |
Weberskirch |
Thomas |
1 |
2. |
Schmitz |
Michael |
6 |
3. |
Zimmermann |
Ingo |
1 |
Gewählt ist als Vertreter:
lfd. |
Name |
Vorname |
Nr. |
|
|
1. |
Schmitz |
Michael |
Dieses Wahlergebnis wurde vom Vorsitzenden sofort bekannt gegeben.
Vollzogen laut Wahlhandlung vom heutigen Tage:
Der Wahlvorsteher |
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BBeisitzer |
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Der Schriftführer |
gez. Cornelius Dahm |
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gez. Michael Jakobs |
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gez. Markus Dederichs |
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gez. Johann Carls |
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Sachverhalt:
Entsprechend der Verbandsordnung sind die Mitglieder dieses Zweckverbandes die Ortsgemeinden Hallschlag, Ormont und Scheid. Die Verbandsversammlung besteht aus sechs Vertretern der Verbandsmitglieder. Davon entfallen zwei auf die Ortsgemeinde Ormont.
Vertreter kraft Gesetzes ist gemäß § 8 Absatz 2 Satz 3 KomZG in Verbindung mit § 88 Absatz 1 Satz 1 GemO der Ortsbürgermeister, sodass gemäß § 88 Absatz 1 Satz 5 GemO noch ein weiterer Vertreter nach den Bestimmungen des § 45 GemO zu wählen ist.
Die Wahl des Vertreters wird gemäß § 45 Absatz 2 GemO in Verbindung mit § 33 Abs. 3 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.
Gewählt wird geheim mittels Stimmzettel. Jedes Ratsmitglied kann so viele Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel aufführen, wie Vertreter zu wählen sind.
Auf jede Person, deren Name auf dem Stimmzettel vermerkt wurde, entfällt eine Stimme. Einer Person können nicht mehrere Stimmen gegeben werden. Die Sitze werden in der Reihenfolge der auf die einzelnen Personen entfallenen Stimmenzahl besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 III Nr. 1 GemO.
II. Bildung Wahlvorstand
Zur
Durchführung der Wahl wurde ein Wahlvorstand gemäß § 25 Abs. 8 GeschO wie folgt
gebildet:
1. Ortsbürgermeister Cornelius Dahm als Vorsitzender und Wahlleiter
2. Ratsmitglied Johann Carls als
Beisitzer, gem. § 25 Abs. 8 GeschO
3. Ratsmitglied Michael Jakob als Beisitzer, gem. § 25 Abs. 8 GeschO
4. VG-Mitarbeiter Markus Dederichs...................... als Schriftführer