Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, dass die Bekanntmachungen i. S. d. § 1 Abs. 4 Neufassung Hauptsatzung im Trierischen Volksfreund erfolgen sollen.

 


Sachverhalt:

 

Auf Grund der notwendigen Neufassung der Hauptsatzung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist es notwendig, dass der Rat im Rahmen eines Beschlusses festgelegt, in welchem Medium die Dringlichkeitssitzungen des Rates und der Ausschüsse bekannt gegeben werden soll (§ 1 Abs. 4 Neufassung Hauptsatzung).

 

Auch mangels anderweitiger Alternativen schlägt die Verwaltung vor, dass Dringlichkeitssitzungen mit verkürzter Einladungsfrist zukünftig auch weiterhin im Trierischen Volksfreund bekannt gegeben werden sollen.