Beschluss: keine Abstimmung

Beschluss:

 

- keine Beschlussfassung -


Sachverhalt:

 

Die Geltung der Geschäftsordnung ist auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Nach der Neuwahl des Gemeinderates gilt die bisherige Geschäftsordnung für die Dauer von sechs Monaten weiter, soweit der Rat keine neue Geschäftsordnung beschließt. Kommt innerhalb dieser sechs Monate (also bis zum 25.11.2014) keine Beschlussfassung über eine Geschäftsordnung zustande, so tritt die bisherige Geschäftsordnung außer Kraft und es gilt die Muster-Geschäftsordnung, die das Ministerium des Innern und für Sport mittels Verwaltungsvorschrift vom 21.11.1994, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 05.05.2009 (§ 37 Abs. 2 GemO) erlassen hat.

 

Die Geschäftsordnung trifft Regelungen über die Arbeitsweise des Gemeinderates, sie findet entsprechende Anwendung auf das Verfahren in den Ausschüssen.

 

Die bisherige Geschäftsordnung liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Seitens der Verwaltung wird die Geschäftsordnung bis zur nächsten Sitzung nochmals geprüft und sodann ein Vorschlag für den Erlass einer neuen Geschäftsordnung vorbereitet.