Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Beschluss:

 

I.     Bestimmung der Anzahl der Beigeordneten und Festlegung der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis:

 

Der Ortsgemeinderat beschloss, zwei Beigeordnete zu wählen. Die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung wird nach § 50 Abs. 2 GemO wie folgt bestimmt:

a)         1. Beigeordneter

b)         2. Beigeordneter

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen 9       Nein-Stimmen 0      Enthaltungen 0

 

II.    Bildung Wahlvorstand:

 

Zur Durchführung der Wahlen wurde ein Wahlvorstand gemäß § 25 Abs. 8 GeschO wie folgt gebildet:

1. Ortsbürgermeister Cornelius Dahm                           als Vorsitzender und Wahlleiter

2. Ratsmitglied          Johann Carls                                 als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

3. Ratsmitglied          Michael Jakob                              als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

4. VG-Mitarbeiter      Markus Dederichs                        als Schriftführer

 

Die Wahl der Beigeordneten hat in öffentlicher Sitzung in geheimer Abstimmung grundsätzlich durch Stimmzettel zu erfolgen. Die Stimmabgabe erfolgt daher in einer Wahlkabine mit einheitlichen Stimmzetteln, auf denen die Person des Gewählten in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise namhaft zu machen ist. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat unmittelbar vor der Wahl benannt werden (§ 40 Abs. 2 GemO).

 

Der Wahlleiter gab weiterhin bekannt, dass der als Beigeordnete zu Wählende nicht Mitglied des Ortsgemeinderates sein muss. Ferner wurde bekannt gegeben, dass der zum Beigeordneten gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Erhält beim ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden (§ 40 Abs. 3 GemO). Die Wahlgänge haben einzeln und nacheinander zu erfolgen.

 

Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, kann mit ja oder nein abgestimmt werden. Erhält der Bewerber im ersten Wahlgang nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, ist die Wahl zu wiederholen. Erhält die Person auch hierbei nicht die erforderliche Stimmenmehrheit, ist sie abgelehnt.


III.   Wahl des ersten Beigeordneten:

 

Der Wahlleiter gab bekannt, dass nun die/der 1. Beigeordnete der Ortsgemeinde Ormont zu wählen sei.

 

Durch die anwesenden Ratsmitglieder wurden zur Wahl des 1. Beigeordneten vorgeschlagen:

 

1.

Gerhard Meier

 

3.

 

2.

 

 

4.

 

 

 

1. Wahlgang:

 

Der Vorsitzende forderte zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die vorbereiteten Stimmzettel wurden von den Ratsmitgliedern nach ihrer Stimmabgabe in eigens für diese Wahl bereitgehaltene einheitliche Briefumschläge gesteckt und in die Wahlurne geworfen. Zum Ausfüllen des Stimmzettels war eine Wahlkabine vorhanden. Die Stimmabgabe wurde in einem Verzeichnis der Ratsmitglieder vermerkt. Am Ende der Stimmabgabe erklärte der Wahlleiter die Abstimmung für geschlossen.

 

Hierauf wurde festgestellt, dass bei der Wahl 8 stimmberechtigte Mitglieder des Ortsgemeinderates anwesend waren und das 8 Mitglieder ihre Stimmzettel abgegeben haben. Die abgegebenen Briefumschläge wurden ungeöffnet gezählt. Hierbei ergab sich, dass die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der Personen, welche abgestimmt haben, übereinstimmt.

 

Der Vorsitzende öffnete sodann die Stimmzettel einzeln und las nach der Öffnung den Inhalt jedes Zettels laut vor. Die beiden Beisitzer waren ihm behilflich und nahmen Einsicht in die Stimmzettel. Der Schriftführer registrierte die auf die einzelnen Bewerber entfallenen Stimmen.


 

Die Wahl hatte folgendes Ergebnis:

 

Abgegeben wurden

8    Stimmzettel

Ungültig erklärt wurden

0    Stimmzettel

Gültig sind somit:

8    Stimmzettel

 

Von diesen gültigen Stimmzetteln entfallen

 

auf Ja-Stimmen

8     Stimmen

auf Nein-Stimmen

0     Stimmen

auf

            Stimmen

auf

            Stimmen

 

 

2.  Feststellung des Wahlergebnisses:

 

Der Vorsitzende stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes fest, dass

 

 

Herr

Gerhard Meier

 

 

zum 1. Beigeordneten gewählt sei.

 

 

Dieses Wahlergebnis wurde vom Vorsitzenden sofort bekannt gegeben.

 


Liste der Stimmberechtigten

 

für die Wahl der/des 1. Beigeordneten

der Ortsgemeinde Ormont

 

lfd.

Nr.

Name

Vorname

Vermerk über Stimmabgabe

I.

II.

III.

1.

Carls

Johann

x

 

 

2.

Igelmund

Ferdinand

x

 

 

3.

Jakob

Hans Michael

x

 

 

4.

Maus

Andreas

x

 

 

5.

Meier

Gerhard

x

 

 

6.

Schmitz

Michael

x

 

 

7.

Seifen

Roland

x

 

 

8.

Weberskirch

Thomas

x

 

 

 

Vollzogen laut Wahlhandlung vom heutigen Tage:

 

 

Der Wahlvorsteher

 

Die Beisitzer

 

Der Schriftführer

 

 

gez. Cornelius Dahm

 

 

 

gez. Johann Carls

 

 

 

gez. Markus Dederichs

 

 

 

 

 

gez. Michael Jakob

 

 

 

 

 


Niederschrift

 

über die in öffentlicher Sitzung stattgefundene

 

Ernennung, Vereidigung und Einführung

 (gem. § 54 GemO)

 

des

Gerhard

Meier

 

(Vorname)

(Familienname)

geboren am:

07.11.1945     in

   Orenhofen

 

 

als

1. Beigeordneter der Ortsgemeinde Ormont

 

Nach den Bestimmungen des § 54 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zum Beamten zu ernennen. Sie werden in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

- Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung. –

 

Die Ernennung, die Vereidigung und die Einführung der Beigeordneten erfolgen durch den Ortsbürgermeister.

 

Der Ortsbürgermeister Cornelius Dahm gab bekannt, dass bei der nach § 53 a GemO stattgefundenen Wahl Herr Gerhard Meier zum ehrenamtlichen 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Ormont gewählt wurde.

 

Nach den Bestimmungen des § 54 GemO werde er jetzt die vorgeschriebene Ernennung, des 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Ormont vornehmen.

 

 

1.    Ernennung

Ortsbürgermeister Cornelius Dahm las den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigte Herrn Gerhard Meier anschließend die Ernennungsurkunde aus.

 

Ortsbürgermeister

 

Der 1. Beigeordnete

 

gez. Cornelius Dahm

 

 

Gerhard Meier

(Unterschrift)

 

(Unterschrift)


IV.   weitere Beigeordnete (2. Beigeordneter):

 

Der Wahlleiter gab bekannt, dass nun die/der 2. Beigeordnete der Ortsgemeinde Ormont zu wählen sei.

 

Durch die anwesenden Ratsmitglieder wurden zur Wahl der/des 2. Beigeordneten vorgeschlagen:

 

1.

Ferdinand Igelmund

 

3.

 

2.

Annemie Hoffmann

 

4.

 

 

 

1. Wahlgang:

 

Der Vorsitzende forderte zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die vorbereiteten Stimmzettel wurden von den Ratsmitgliedern nach ihrer Stimmabgabe in eigens für diese Wahl bereitgehaltene einheitliche Briefumschläge gesteckt und in die Wahlurne geworfen. Zum Ausfüllen des Stimmzettels war eine Wahlkabine vorhanden. Die Stimmabgabe wurde in einem Verzeichnis der Ratsmitglieder vermerkt. Am Ende der Stimmabgabe erklärte der Wahlleiter die Abstimmung für geschlossen.

 

Hierauf wurde festgestellt, dass bei der Wahl 8 stimmberechtigte Mitglieder des Ortsgemeinderates anwesend waren und das 8 Mitglieder ihre Stimmzettel abgegeben haben. Die abgegebenen Briefumschläge wurden ungeöffnet gezählt. Hierbei ergab sich, dass die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der Personen, welche abgestimmt haben, übereinstimmt.

 

Der Vorsitzende öffnete sodann die Stimmzettel einzeln und las nach der Öffnung den Inhalt jedes Zettels laut vor. Die beiden Beisitzer waren ihm behilflich und nahmen Einsicht in die Stimmzettel. Der Schriftführer registrierte die auf die einzelnen Bewerber entfallenen Stimmen.


 

Die Wahl hatte folgendes Ergebnis:

 

Abgegeben wurden

8    Stimmzettel

Ungültig erklärt wurden

0    Stimmzettel

Gültig sind somit:

8    Stimmzettel

 

Von diesen gültigen Stimmzetteln entfallen

 

auf Ferdinand Igelmund

6     Stimmen

auf Annemie Hoffmann

2     Stimmen

auf

            Stimmen

auf

            Stimmen

 

2.  Feststellung des Wahlergebnisses:

 

Der Vorsitzende stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes fest, dass

 

 

Herr

Ferdinand Igelmund

 

 

zum Beigeordneten gewählt sei.

 

 

Dieses Wahlergebnis wurde vom Vorsitzenden sofort bekannt gegeben.

 


Liste der Stimmberechtigten

 

für die Wahl der/des 2. Beigeordneten

der Ortsgemeinde Ormont

 

lfd.

Nr.

Name

Vorname

Vermerk über Stimmabgabe

I.

II.

III.

1.

Carls

Johann

x

 

 

2.

Igelmund

Ferdinand

x

 

 

3.

Jakob

Hans Michael

x

 

 

4.

Maus

Andreas

x

 

 

5.

Meier

Gerhard

x

 

 

6.

Schmitz

Michael

x

 

 

7.

Seifen

Roland

x

 

 

8.

Weberskirch

Thomas

x

 

 

 

Vollzogen laut Wahlhandlung vom heutigen Tage:

 

 

Der Wahlvorsteher

 

Die Beisitzer

 

Der Schriftführer

 

 

gez. Cornelius Dahm

 

 

 

gez. Johann Carls

 

 

 

gez. Markus Dederichs

 

 

 

 

 

gez. Michael Jakob

 

 

 

 


Niederschrift

 

über die in öffentlicher Sitzung stattgefundene

 

Ernennung, Vereidigung und Einführung

 (gem. § 54 GemO)

 

der

Ferdinand

Igelmund

 

(Vorname)

(Familienname)

geboren am:

11.07.1956     in

   Ormon

 

 

als

2. Beigeordneter der Ortsgemeinde Ormont

 

Nach den Bestimmungen des § 54 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zum Beamten zu ernennen. Sie werden in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

- Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung. –

 

Die Ernennung, die Vereidigung und die Einführung der Beigeordneten erfolgen durch den Ortsbürgermeister.

 

Der Ortsbürgermeister Cornelius Dahm gab bekannt, dass bei der nach § 53 a GemO stattgefundenen Wahl

Herr Ferdinand Igelmund zum ehrenamtlichen 2. Beigeordneten der Ortsgemeinde Ormont gewählt wurde.

 

Nach den Bestimmungen des § 54 GemO werde er jetzt die vorgeschriebene Ernennung, Vereidigung und Einführung des 2. Beigeordneten der Ortsgemeinde Ormont vornehmen.

 

1.    Ernennung und Vereidigung

 

a)    Ernennung

Ortsbürgermeister Cornelius Dahm las den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigte Herrn Ferdinand Igelmund anschließend die Ernennungsurkunde aus.

 

Hierauf wurden der/dem Beigeordneten die nach § 51 Absatz 1 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) vorgeschriebene Eidesformel vorgelesen und darauf hingewiesen, dass der Diensteid auch in den nach § 67 Abs. 2 und Abs. 3 LBG möglichen Formen geleistet werden kann.

 

Der 2. Beigeordnete wiederholte unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel.


 

b)    Diensteid

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.

 

 

2.    Amtseinführung

Im Anschluss an die Vereidigung und dem Hinweis auf die Bestimmungen, insbesondere § 50 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, erklärte der Ortsbürgermeister Cornelius Dahm:

 

Herr Ferdinand Igelmund hiermit führe ich Sie gemäß § 54 GemO in Ihr Amt als 2. Beigeordneter der Ortsgemeinde Ormont ein.

 

 

Ortsbürgermeister

 

Der 2. Beigeordnete

 

gez. Cornelius Dahm

 

gez. Ferdinand Igelmund

(Unterschrift)

 

(Unterschrift)

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde Ormont bis zu zwei Beigeordnete.

 

Der Wahlleiter gab bekannt, dass die Beigeordneten der Ortsgemeinde Ormont nacheinander einzeln zu wählen sind und dass die Wahl durch den Ortsgemeinderat zu erfolgen hat (§ 53 a GemO).

 

Bei der Wahl der Beigeordneten ist vorher die Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis festzulegen.