Beschluss:
I. Bestimmung der Anzahl der
Beigeordneten und Festlegung der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis:
Der Ortsgemeinderat beschloss, zwei Beigeordnete zu wählen. Die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung wird nach § 50 Abs. 2 GemO wie folgt bestimmt:
a) 1. Beigeordneter
b) 2. Beigeordneter
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen
9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0
II. Bildung Wahlvorstand:
Zur
Durchführung der Wahlen wurde ein Wahlvorstand gemäß § 25 Abs. 8 GeschO wie
folgt gebildet:
1. Ortsbürgermeister Cornelius Dahm als Vorsitzender und Wahlleiter
2. Ratsmitglied Johann Carls als
Beisitzer, gem. § 25 Abs. 8 GeschO
3. Ratsmitglied Michael Jakob als Beisitzer, gem. § 25 Abs. 8 GeschO
4. VG-Mitarbeiter Markus Dederichs als Schriftführer
Die
Wahl der Beigeordneten hat in öffentlicher Sitzung in geheimer Abstimmung
grundsätzlich durch Stimmzettel zu erfolgen. Die Stimmabgabe erfolgt daher in
einer Wahlkabine mit einheitlichen Stimmzetteln, auf denen die Person des
Gewählten in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise namhaft zu machen ist.
Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat unmittelbar vor der
Wahl benannt werden (§ 40 Abs. 2 GemO).
Der
Wahlleiter gab weiterhin bekannt, dass der als Beigeordnete zu Wählende nicht
Mitglied des Ortsgemeinderates sein muss. Ferner wurde bekannt gegeben, dass
der zum Beigeordneten gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte
der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der
Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Erhält beim ersten Wahlgang niemand
diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im zweiten
Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den
beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl;
bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt
auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt
ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden (§ 40 Abs. 3 GemO). Die
Wahlgänge haben einzeln und nacheinander zu erfolgen.
Wird
nur ein Bewerber vorgeschlagen, kann mit ja oder nein abgestimmt werden. Erhält
der Bewerber im ersten Wahlgang nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen
gültigen Stimmen, ist die Wahl zu wiederholen. Erhält die Person auch hierbei
nicht die erforderliche Stimmenmehrheit, ist sie abgelehnt.
III. Wahl des ersten Beigeordneten:
Der Wahlleiter gab bekannt, dass nun die/der 1. Beigeordnete der Ortsgemeinde
Ormont zu wählen sei.
Durch die anwesenden Ratsmitglieder wurden zur Wahl des 1. Beigeordneten vorgeschlagen:
1. |
Gerhard Meier |
|
3. |
|
2. |
|
|
4. |
|
1. Wahlgang:
Der
Vorsitzende forderte zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die vorbereiteten
Stimmzettel wurden von den Ratsmitgliedern nach ihrer Stimmabgabe in eigens für
diese Wahl bereitgehaltene einheitliche Briefumschläge gesteckt und in die
Wahlurne geworfen. Zum Ausfüllen des Stimmzettels war eine Wahlkabine
vorhanden. Die Stimmabgabe wurde in einem Verzeichnis der Ratsmitglieder
vermerkt. Am Ende der Stimmabgabe erklärte der Wahlleiter die Abstimmung für geschlossen.
Hierauf
wurde festgestellt, dass bei der Wahl 8 stimmberechtigte Mitglieder des Ortsgemeinderates
anwesend waren und das 8 Mitglieder ihre Stimmzettel abgegeben haben. Die
abgegebenen Briefumschläge wurden ungeöffnet gezählt. Hierbei ergab sich, dass
die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der Personen, welche abgestimmt haben,
übereinstimmt.
Der Vorsitzende öffnete sodann die Stimmzettel einzeln und las nach der Öffnung den Inhalt jedes Zettels laut vor. Die beiden Beisitzer waren ihm behilflich und nahmen Einsicht in die Stimmzettel. Der Schriftführer registrierte die auf die einzelnen Bewerber entfallenen Stimmen.
Die Wahl hatte folgendes Ergebnis:
Abgegeben wurden |
8 Stimmzettel |
Ungültig erklärt wurden |
0 Stimmzettel |
Gültig sind somit: |
8 Stimmzettel |
Von diesen gültigen Stimmzetteln entfallen
auf Ja-Stimmen |
8 Stimmen |
auf Nein-Stimmen |
0 Stimmen |
auf |
Stimmen |
auf |
Stimmen |
2. Feststellung des Wahlergebnisses:
Der Vorsitzende stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes
fest, dass
Herr |
Gerhard Meier |
|
zum 1. Beigeordneten gewählt sei.
Dieses Wahlergebnis wurde vom Vorsitzenden sofort bekannt gegeben.
Liste
der Stimmberechtigten
für die Wahl der/des 1. Beigeordneten
der Ortsgemeinde Ormont
lfd. Nr. |
Name |
Vorname |
Vermerk
über Stimmabgabe |
||
I. |
II. |
III. |
|||
1. |
Carls |
Johann |
x |
|
|
2. |
Igelmund |
Ferdinand |
x |
|
|
3. |
Jakob |
Hans
Michael |
x |
|
|
4. |
Maus |
Andreas |
x |
|
|
5. |
Meier |
Gerhard |
x |
|
|
6. |
Schmitz |
Michael |
x |
|
|
7. |
Seifen |
Roland |
x |
|
|
8. |
Weberskirch |
Thomas |
x |
|
|
Vollzogen laut Wahlhandlung vom heutigen Tage:
Der Wahlvorsteher |
|
Die Beisitzer |
|
Der Schriftführer |
gez. Cornelius Dahm |
|
gez. Johann Carls |
|
gez. Markus Dederichs |
|
|
gez. Michael Jakob |
|
|
Niederschrift
über die in öffentlicher Sitzung stattgefundene
Ernennung,
Vereidigung und Einführung
(gem. § 54 GemO)
des |
Gerhard |
Meier |
|
(Vorname) |
(Familienname) |
geboren
am: |
07.11.1945 in |
Orenhofen |
als
1.
Beigeordneter der Ortsgemeinde Ormont
Nach den Bestimmungen des § 54
GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zum
Beamten zu ernennen. Sie werden in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der
Ernennungsurkunde vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
- Bei
Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung. –
Die Ernennung, die Vereidigung und die Einführung der Beigeordneten erfolgen durch den Ortsbürgermeister.
Der Ortsbürgermeister Cornelius Dahm gab bekannt, dass bei der nach § 53 a GemO stattgefundenen Wahl Herr Gerhard Meier zum ehrenamtlichen 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Ormont gewählt wurde.
Nach den Bestimmungen des § 54 GemO werde er jetzt die vorgeschriebene Ernennung, des 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Ormont vornehmen.
1. Ernennung
Ortsbürgermeister Cornelius Dahm las den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigte Herrn Gerhard Meier anschließend die Ernennungsurkunde aus.
Ortsbürgermeister |
|
Der 1. Beigeordnete |
gez. Cornelius Dahm |
|
Gerhard Meier |
(Unterschrift) |
|
(Unterschrift) |
IV. weitere Beigeordnete (2. Beigeordneter):
Der Wahlleiter gab bekannt, dass nun die/der 2. Beigeordnete der Ortsgemeinde
Ormont zu wählen sei.
Durch die anwesenden Ratsmitglieder wurden zur Wahl der/des 2. Beigeordneten vorgeschlagen:
1. |
Ferdinand Igelmund |
|
3. |
|
2. |
Annemie Hoffmann |
|
4. |
|
1. Wahlgang:
Der
Vorsitzende forderte zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die vorbereiteten
Stimmzettel wurden von den Ratsmitgliedern nach ihrer Stimmabgabe in eigens für
diese Wahl bereitgehaltene einheitliche Briefumschläge gesteckt und in die
Wahlurne geworfen. Zum Ausfüllen des Stimmzettels war eine Wahlkabine
vorhanden. Die Stimmabgabe wurde in einem Verzeichnis der Ratsmitglieder
vermerkt. Am Ende der Stimmabgabe erklärte der Wahlleiter die Abstimmung für geschlossen.
Hierauf
wurde festgestellt, dass bei der Wahl 8 stimmberechtigte Mitglieder des Ortsgemeinderates
anwesend waren und das 8 Mitglieder ihre Stimmzettel abgegeben haben. Die
abgegebenen Briefumschläge wurden ungeöffnet gezählt. Hierbei ergab sich, dass
die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der Personen, welche abgestimmt haben,
übereinstimmt.
Der Vorsitzende öffnete sodann die Stimmzettel einzeln und las nach der Öffnung den Inhalt jedes Zettels laut vor. Die beiden Beisitzer waren ihm behilflich und nahmen Einsicht in die Stimmzettel. Der Schriftführer registrierte die auf die einzelnen Bewerber entfallenen Stimmen.
Die Wahl hatte folgendes Ergebnis:
Abgegeben wurden |
8 Stimmzettel |
Ungültig erklärt wurden |
0 Stimmzettel |
Gültig sind somit: |
8 Stimmzettel |
Von diesen gültigen Stimmzetteln entfallen
auf Ferdinand Igelmund |
6 Stimmen |
auf Annemie Hoffmann |
2 Stimmen |
auf |
Stimmen |
auf |
Stimmen |
2. Feststellung des Wahlergebnisses:
Der Vorsitzende stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes
fest, dass
Herr |
Ferdinand Igelmund |
|
zum Beigeordneten gewählt sei.
Dieses Wahlergebnis wurde vom Vorsitzenden sofort bekannt gegeben.
Liste
der Stimmberechtigten
für die Wahl der/des 2. Beigeordneten
der Ortsgemeinde Ormont
lfd. Nr. |
Name |
Vorname |
Vermerk
über Stimmabgabe |
||
I. |
II. |
III. |
|||
1. |
Carls |
Johann |
x |
|
|
2. |
Igelmund |
Ferdinand |
x |
|
|
3. |
Jakob |
Hans
Michael |
x |
|
|
4. |
Maus |
Andreas |
x |
|
|
5. |
Meier |
Gerhard |
x |
|
|
6. |
Schmitz |
Michael |
x |
|
|
7. |
Seifen |
Roland |
x |
|
|
8. |
Weberskirch |
Thomas |
x |
|
|
Vollzogen laut Wahlhandlung vom heutigen Tage:
Der Wahlvorsteher |
|
Die Beisitzer |
|
Der Schriftführer |
gez. Cornelius Dahm |
|
gez. Johann Carls |
|
gez. Markus Dederichs |
|
|
gez. Michael Jakob |
|
|
Niederschrift
über die in öffentlicher Sitzung stattgefundene
Ernennung,
Vereidigung und Einführung
(gem. § 54 GemO)
der |
Ferdinand |
Igelmund |
|
(Vorname) |
(Familienname) |
geboren
am: |
11.07.1956 in |
Ormon |
als
2.
Beigeordneter der Ortsgemeinde Ormont
Nach den Bestimmungen des § 54
GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zum
Beamten zu ernennen. Sie werden in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der
Ernennungsurkunde vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
- Bei
Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung. –
Die Ernennung, die Vereidigung und die Einführung der Beigeordneten erfolgen durch den Ortsbürgermeister.
Der Ortsbürgermeister Cornelius Dahm gab bekannt, dass bei der nach § 53 a GemO stattgefundenen Wahl
Herr Ferdinand Igelmund zum ehrenamtlichen 2. Beigeordneten der Ortsgemeinde Ormont gewählt wurde.
Nach den Bestimmungen des § 54 GemO werde er jetzt die vorgeschriebene Ernennung, Vereidigung und Einführung des 2. Beigeordneten der Ortsgemeinde Ormont vornehmen.
1. Ernennung
und Vereidigung
a) Ernennung
Ortsbürgermeister Cornelius Dahm las den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigte Herrn Ferdinand Igelmund anschließend die Ernennungsurkunde aus.
Hierauf wurden der/dem Beigeordneten die nach § 51 Absatz 1 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) vorgeschriebene Eidesformel vorgelesen und darauf hingewiesen, dass der Diensteid auch in den nach § 67 Abs. 2 und Abs. 3 LBG möglichen Formen geleistet werden kann.
Der 2. Beigeordnete wiederholte unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel.
b) Diensteid
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.
2. Amtseinführung
Im Anschluss an die
Vereidigung und dem Hinweis auf die Bestimmungen, insbesondere § 50 der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, erklärte der Ortsbürgermeister Cornelius
Dahm:
Herr Ferdinand Igelmund
hiermit führe ich Sie gemäß § 54 GemO in Ihr Amt als 2. Beigeordneter der Ortsgemeinde
Ormont ein.
Ortsbürgermeister |
|
Der 2. Beigeordnete |
gez. Cornelius Dahm |
|
gez. Ferdinand Igelmund |
(Unterschrift) |
|
(Unterschrift) |
Sachverhalt:
Entsprechend der Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde Ormont bis zu zwei Beigeordnete.
Der Wahlleiter gab bekannt, dass die Beigeordneten der Ortsgemeinde Ormont nacheinander einzeln zu wählen sind und dass die Wahl durch den Ortsgemeinderat zu erfolgen hat (§ 53 a GemO).
Bei der Wahl der Beigeordneten ist vorher die Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis festzulegen.