Beschluss: keine Abstimmung

Sachverhalt:

 

Bei der am 25.05.2014 stattgefundenen Wahl ist Herr Cornelius Dahm zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Ormont wieder gewählt worden. Nach den Bestimmungen des § 54 GemO ist der Ortsbürgermeister nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zum Beamten zu ernennen. Die Ernennung erfolgt in öffentlicher Sitzung durch Aushändigung der Ernennungsurkunde. Da eine Wiederwahl des Ortsbürgermeisters erfolgte, entfallen die Vereidigung und Einführung in das Amt.

 

Die Ernennung des Ortsbürgermeisters erfolgt vorliegend durch den allgemeinen Vertreter. Ist ein allgemeiner Vertreter nicht vorhanden oder noch nicht ernannt, so erfolgt die Ernennung des Ortsbürgermeisters durch ein vom Gemeinderat beauftragtes Ratsmitglied.

 

Nach den Bestimmungen des § 54 GemO nahm der geschäftsführende 1. Beigeordnete Gerhard Meyer die vorgeschriebene Ernennung des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Ormont vor:

 

Ernennung

Der geschäftsführende 1. Beigeordnete Gerhard Meyer las den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigte Herrn Cornelius Dahm anschließend die Ernennungsurkunde aus.