Beschluss: keine Abstimmung

Beschluss:

 

Anregung: Einladung zukünftig per E-Mail versenden

 

- keine Beschlussfassung -

 


Sachverhalt:

 

Die Geltung der Geschäftsordnung ist auf die jeweilige Wahlzeit des Verbandsgemeinderates beschränkt. Nach der Neuwahl des Verbandsgemeinderates gilt die bisherige Geschäftsordnung für die Dauer von sechs Monaten weiter, soweit der Rat keine neue Geschäftsordnung beschließt. Kommt innerhalb dieser sechs Monate (also bis zum 25.11.2014) keine Beschlussfassung über eine Geschäftsordnung zustande, so tritt die bisherige Geschäftsordnung außer Kraft und es gilt die Muster-Geschäftsordnung, die das Ministerium des Innern und für Sport mittels Verwaltungsvorschrift vom 21.11.1994, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 05.05.2009 (§ 37 Abs. 2 GemO), erlassen hat.

 

Die Geschäftsordnung trifft Regelungen über die Arbeitsweise des Verbandsgemeinderates, sie findet entsprechende Anwendung auf das Verfahren in den Ausschüssen.

 

Die bisherige Geschäftsordnung liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Seitens der Verwaltung wird die Geschäftsordnung zur nächsten Sitzung hin nochmals überprüft und dann ein Vorschlag für den Erlass einer neuen Geschäftsordnung vorbereitet.