Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Ausschuss für Organisation und Finanzen:

Nach Beratung empfiehlt der Ausschuss dem VG-Rat, die in der als Anlage beigefügten Übersicht ausgewiesenen nicht verbrauchten Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2013 in das Haushaltsjahr 2014 zu übertragen.

 

Verbandsgemeinderat:

Nach Beratung beschließt der VG-Rat, die in der als Anlage beigefügten Übersicht ausgewiesenen nicht verbrauchten Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2013 in das Haushaltsjahr 2014 zu übertragen.


Sachverhalt:

Nach § 17 Absatz 5 Gemeindehaushaltsverordnung können Ermächtigungen von einem Haushaltsjahr in das nächste Haushaltsjahr durch Beschluss des Verbandsgemeinderates übertragen werden.

Mit einer solchen Übertragung wird vermieden, dass in den Fällen, in denen die Aufgabenerfüllung noch nicht vollständig erfolgt ist, eine erneute Veranschlagung im nächsten Haushaltsjahr erfolgen muss.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die in der beigefügten Übersicht (Anlage zur Sitzungsvorlage) als bisher nicht verbraucht ausgewiesenen Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2013 in das Haushaltsjahr 2014 zu übertragen.

 

Darüber hinaus werden in der Aufstellung die Auszahlungen dargestellt, die sich aus der Bildung von Rückstellungen im Haushaltsjahr 2013 ergeben und im Haushaltsjahr 2014 zur Auszahlung gelangen.