Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis vom vorstehenden Sachverhalt und dem Genehmigungsbescheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 30.07.2013 und beschließt, dass auf dem Erweiterungsteil des Friedhofes, Abschnitt C,  bis auf Weiteres auf Erdbestattungen verzichtet wird.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Vorläufig nicht, möglicherweise in späteren Jahren (Bodenaustausch und Entwässerungsdrainage).

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit der 2. Änderung der Friedhofssatzung wurde der Ortsgemeinderat in der Sitzung am 08.11.2012 u.a. sehr ausführlich über die fehlende Genehmigung zur Erweiterung des Friedhofes aus dem Jahre 1999 informiert. Inzwischen hat die Kreisverwaltung Vulkaneifel  mit Bescheid vom 30.07.2013 die nachträgliche Genehmigung erteilt (siehe Anlage).

 

Wie bereits aus dem Bodengutachten des Büros für Umweltplanung Spoo & Pittner GmbH, 54318 Mertesdorf, vom September 2012 bekannt ist, müsste für die Sarggräber (Abschnitt C) ein kompletter Bodenaustausch mit Verlegung von zusätzlichen Entwässerungsdrainagen erfolgen. Dies ist zwangsläufig mit hohen Kosten verbunden.

 

In den letzten Jahren ist in Feusdorf ein Trend weg von der Sargbeerdigung  hin zur Urnenbeisetzung festzustellen (durchschnittlich 2 : 4). Da für die nächsten Jahre auf dem alten Friedhofsteil (Abschnitt A) noch ausreichend Flächen für Sargbestattungen zur Verfügung stehen,  schlägt der Vorsitzende vor, dass auf dem neuen Friedhofsteil, Abschnitt C,  bis auf Weiteres keine Erdbestattungen vorgenommen werden.  Dies sollte gleichlautend vom Ortsgemeinderat beschlossen werden. Damit würde auch eine Änderung der Friedhofssatzung (Ruhezeiten, Grababdeckung) entfallen.