Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss VGR:

 

In Kenntnis der Empfehlung des Schulträgerausschusses und des Ausschusses für Bürgerdienste vom 17.09.2013 beschließt der Verbandsgemeinderat den Erlass einer neuen Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Obere Kyll in der Fassung des vorliegenden Entwurfs.

 


Sachverhalt:

 

Die bisherige Gefahrenabwehrverordnung datiert vom 04.05.2006. Zwischenzeitlich ist die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes (GStB) generell überarbeitet und insbesondere auch an europäischen Richtlinien (EU-Dienstleistungsrichtlinie) angepasst worden. Für Kommunen besteht eine generelle Anpassungspflicht.

 

Der beiliegende Entwurf einer neuen Gefahrenordnung entspricht im Wesentlichen der Mustergefahrenabwehrverordnung des GStB. Mit Schreiben vom 15.03.2013 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier keine Bedenken gegen den Erlass erhoben und diese genehmigt. Sie ist jetzt noch vom Verbandsgemeinderat zu beschließen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

K e i n e   !

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.