Sitzung: 19.06.2013 Ortsgemeinderat
Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: FB1-579/2013/08-010
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, über den Vorschlag offen abzustimmen:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Die nachfolgende Person wurde vom Ortsgemeinderat vorgeschlagen und mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder gewählt:
Vorname, Name: Nikolaus
Diederichs
Anschrift: Dorfstr. 42, 54589 Kerschenbach
Beruf: Transportunternehmer
Sachverhalt:
Nach § 36 Abs. 1 S. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) steht in
diesem Jahr wiederum die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
an.
Die Schöffen werden für den Landgerichtsbezirk Trier gewählt und zwar
von einem beim Amtsgericht Prüm ansässigen Ausschuss.
Insgesamt werden dort 16 Schöffen gewählt und zwar aus den
Vorschlagslisten der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinden Prüm, Arzfeld und
Obere Kyll.
Der Einsatz der Schöffen erfolgt beim Land- und Amtsgericht Trier sowie
beim Amtsgericht in Bitburg.
Aufgabe der Ortsgemeinde ist es, für diese Wahl eine Vorschlagsliste zu
erstellen.
Dies geschieht dadurch, dass in öffentlicher Ratssitzung unter diesem
Tagesordnungspunkt eine Wahl im Sinne von § 40 Gemeindeordnung (GemO)
stattfindet.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist,
ruht (§ 36 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe finden keine
Anwendung (§ 22 Abs. 3 GemO).
Weiter kann der Rat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit
der anwesenden Ratsmitglieder beschließen, die Wahl im Wege der offenen
Abstimmung durchzuführen.
Für die Ortsgemeinde Kerschenbach ist eine Person vorzuschlagen.