Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschluss:

Nach sehr eingehender Diskussion beschließt der Ortsgemeinderat, der vorgesehenen Maßnahme, wie in der beiliegenden Planung dargestellt, zuzustimmen. Für die Ortsgemeinde Stadtkyll dürfen keinerlei Kosten entstehen. Da sämtliche Flächen im Eigentum der Ortsgemeinde Stadtkyll stehen, sind die Maßnahmen nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen (Fahrbahnaufbau, Frostschutzschicht, Verkehrssicherung usw.). Nach Abschluss der Arbeiten ist eine gemeinsame Abnahme durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Die Firma Landal beabsichtigt, den gemeindeeigenen Parkplatz auf der Parzelle Gemarkung Stadtkyll, Flur 14, Nr. 33/6, neu zu erschließen. Derzeit erfolgt die Erschließung entlang des Gastronomiegebäudes über die Parzelle Flur 14, Nr. 46/1. Da in diesem Bereich häufig Eltern mit Kindern unterwegs sind, ist es der Firma Landal ein Anliegen, hier verkehrssichere Voraussetzungen zu schaffen. Daher beabsichtigt man, den vorhandenen Parkplatz unmittelbar an die K 64 anzuschließen. Die derzeitige Zufahrtsstraße wird im südlichen Teil zu einem reinen Fuß/Radweg (und Anlieferung) zurück gebaut. Der nördliche Teil soll auf eine Breite von 3,00m reduziert und mit schräg angelegten Parkflächen ergänzt werden. Langfristig beabsichtigt die Firma Landal, den westlichen der beiden Tennisplätze auf Parzelle Flur 14, Nr. 33/4 durch 26 Parkplätze zu ersetzten. Da alle betroffenen Flächen im Eigentum der Ortsgemeinde stehen, wird eine Zustimmung erforderlich.

 

Da die erforderlichen Sichtbeziehungen gemäß RAS K für ein- und ausfahrende Fahrzeuge gegeben sind, wurde vom Landesbetrieb Mobilität die Zustimmung zum Umbau signalisiert.