Beschluss:
Der Stadtrat
spricht sich für die „Wahl der ehrenamtlichen Ortsvorsteherin/des
ehrenamtlichen Ortsvorstehers für den Ortsbezirk Michelbach“ im Rahmen der
anstehenden Kommunalwahl am Sonntag, 09.06.2024 aus. Eine gesonderte vorherige
Wahl findet nicht statt.
Im Rahmen
der nächsten Ortsbeiratssitzung am Dienstag, 27.02.2024 soll aus der Mitte des
Ortsbeirates ein stellvertretender Ortsvorsteher gewählt werden (§ 76 Abs. 1
Satz 2 GemO), welcher die Belange des Ortsbezirks bis zur Kommunalwahl
gegenüber den Organen der Stadt vertritt.
Sachverhalt:
In der Ortsbeiratssitzung am 15. Juni 2022 wurde Elsbeth
Mandok zur Ortsvorsteherin des Stadtteils Michelbach der Stadt Gerolstein
gewählt.
Frau Mandok hat ihr Amt am 26.01.2024 mit sofortiger
Wirkung niedergelegt.
Sofern
die Stelle des Ortsvorstehers während der Wahlzeit des Stadtrates vorzeitig
frei wird, soll die Wahl des ehrenamtlichen Ortsvorstehers drei Monate
nach Freiwerden der Stelle erfolgen (§ 76 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 53 Abs. 5 Satz
2 GemO). Zuständig
für die Festsetzung des Tages der Wahl und des Tages einer etwa notwendig
werdenden Stichwahl ist nach § 60 Abs. 2 Satz 1 KWG bei der Wahl der
Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers der Stadtrat Gerolstein.
Da
es sich um eine sogenannte „Soll-Vorschrift“ handelt, kann der Stadtrat im
Einzelfall eine Ermessensentscheidung treffen, ob vor dem bereits anberaumten
Kommunalwahltermin noch eine Wahl stattfinden soll bzw. ob die Wahl im Rahmen
der Kommunalwahl erfolgt:
·
Amtszeit
des ehrenamtlichen Ortsvorstehers entspricht der Dauer der gesetzlichen
Wahlzeit des Ortsbeirates, sie endet somit zum 30.06.2024 bzw. der
Ortsvorsteher bleibt noch bis zur Einführung ihres Nachfolgers im Amt (§ 76
Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 52 Abs. 2, 3 GemO).
·
Trotz
einer jetzigen Wahl würde im Rahmen der Kommunalwahl am Sonntag, 09.06.2024 erneut
gewählt.
Folgende Entscheidungsmöglichkeiten
hat der Stadtrat:
(1)
Der Stadtrat spricht sich für die „Wahl der
ehrenamtlichen Ortsvorsteherin/des ehrenamtlichen Ortsvorstehers für den
Ortsbezirk Michelbach“ im Rahmen der anstehenden Kommunalwahl am Sonntag,
09.06.2024 aus. Eine gesonderte vorherige Wahl findet nicht statt.
Im
Rahmen der nächsten Ortsbeiratssitzung soll aus der Mitte des Ortsbeirates ein
stellvertretender/eine stellvertretende Ortsvorsteher:in gewählt werden (§ 76
Abs. 1 Satz 2 GemO) , welche:r die Belange des Ortsbezirks bis zur Kommunalwahl
gegenüber den Organen der Stadt vertritt.
(2)
Der Stadtrat spricht sich für eine
schnellstmögliche Vorbereitung und Durchführung der „Wahl der ehrenamtlichen
Ortsvorsteherin/des ehrenamtlichen Ortsvorstehers für den Ortsbezirk
Michelbach“ aus.