Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat spricht sich für die „Wahl der ehrenamtlichen Ortsvorsteherin/des ehrenamtlichen Ortsvorstehers für den Ortsbezirk Michelbach“ im Rahmen der anstehenden Kommunalwahl am Sonntag, 09.06.2024 aus. Eine gesonderte vorherige Wahl findet nicht statt.

Im Rahmen der nächsten Ortsbeiratssitzung am Dienstag, 27.02.2024 soll aus der Mitte des Ortsbeirates ein stellvertretender Ortsvorsteher gewählt werden (§ 76 Abs. 1 Satz 2 GemO), welcher die Belange des Ortsbezirks bis zur Kommunalwahl gegenüber den Organen der Stadt vertritt.


Sachverhalt:

 

In der Ortsbeiratssitzung am 15. Juni 2022 wurde Elsbeth Mandok zur Ortsvorsteherin des Stadtteils Michelbach der Stadt Gerolstein gewählt.

Frau Mandok hat ihr Amt am 26.01.2024 mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Sofern die Stelle des Ortsvorstehers während der Wahlzeit des Stadtrates vorzeitig frei wird, soll die Wahl des ehrenamtlichen Ortsvorstehers drei Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen (§ 76 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 53 Abs. 5 Satz 2 GemO). Zuständig für die Festsetzung des Tages der Wahl und des Tages einer etwa notwendig werdenden Stichwahl ist nach § 60 Abs. 2 Satz 1 KWG bei der Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers der Stadtrat Gerolstein.

Da es sich um eine sogenannte „Soll-Vorschrift“ handelt, kann der Stadtrat im Einzelfall eine Ermessensentscheidung treffen, ob vor dem bereits anberaumten Kommunalwahltermin noch eine Wahl stattfinden soll bzw. ob die Wahl im Rahmen der Kommunalwahl erfolgt:

·           Amtszeit des ehrenamtlichen Ortsvorstehers entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsbeirates, sie endet somit zum 30.06.2024 bzw. der Ortsvorsteher bleibt noch bis zur Einführung ihres Nachfolgers im Amt (§ 76 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 52 Abs. 2, 3 GemO).

·           Trotz einer jetzigen Wahl würde im Rahmen der Kommunalwahl am Sonntag, 09.06.2024 erneut gewählt.

Folgende Entscheidungsmöglichkeiten hat der Stadtrat:

(1)      Der Stadtrat spricht sich für die „Wahl der ehrenamtlichen Ortsvorsteherin/des ehrenamtlichen Ortsvorstehers für den Ortsbezirk Michelbach“ im Rahmen der anstehenden Kommunalwahl am Sonntag, 09.06.2024 aus. Eine gesonderte vorherige Wahl findet nicht statt.

Im Rahmen der nächsten Ortsbeiratssitzung soll aus der Mitte des Ortsbeirates ein stellvertretender/eine stellvertretende Ortsvorsteher:in gewählt werden (§ 76 Abs. 1 Satz 2 GemO) , welche:r die Belange des Ortsbezirks bis zur Kommunalwahl gegenüber den Organen der Stadt vertritt.

(2)      Der Stadtrat spricht sich für eine schnellstmögliche Vorbereitung und Durchführung der „Wahl der ehrenamtlichen Ortsvorsteherin/des ehrenamtlichen Ortsvorstehers für den Ortsbezirk Michelbach“ aus.