Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erklärt sich der Verbandsgemeinderat mit der vorgesehenen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes einverstanden und beschließt, die vorhabenbezogene Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planunterlagen im Rahmen einer frühzeitigen Offenlage gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetz öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.


Sachverhalt:

 

2018 wurde das Gelände der Basalt- und Lavagrube, die sich westlich des Gewerbe- und Industriegebietes „Auf dem Boden“ in der Gemarkung Birresborn befindet, veräußert.

 

Der neue Eigentümer hat die Basalt- und Lavagrube reaktiviert und beabsichtigt, dort eine neue Halle mit LKW-Werkstatt, Reifenlager und Sozialtrakt zu errichten.

 

Für die vorgesehene Baumaßnahme ist noch keine planungsrechtliche Grundlage – also weder ein Bebauungsplan noch eine Festsetzung im Flächennutzungsplan – vorhanden. Der Betreiber der Basalt- und Lavagrube hat daher bei der Ortsgemeinde Birresborn die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Die nach § 8 Baugesetzbuch erforderliche Ausweisung im Flächennutzungsplan soll als Parallelverfahren durchgeführt werden.

 

Der Ortsgemeinderat Birresborn hat sich bereits vor zwei Jahren grundsätzlich mit dem Vorhaben einverstanden erklärt und einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugestimmt. Da sich der Standort der geplanten Halle mehrfach verändert hat, konnte die Planung erst jetzt konkretisiert werden.

 

Die landesplanerische Stellungnahme für die vorhabenbezogene Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein liegt bereits vor und ist als Anlage im Ratsinfosystem eingestellt. Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken geäußert. Es wurden lediglich allgemeine Hinweise z.B. zum Immissionsschutz, zur Sicherung von landespflegerisch bedeutsamen Flächen sowie zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten und Stärkung des Fremdenverkehrs/Sicherung von Erholungsräumen gegeben.

 

Der für die Fortschreibung erforderliche Kartenauszug ist nachstehend abgebildet:

 

 

 

Die Planurkunde ist ebenfalls als Anlage im Bürger- und Gremieninfportal eingestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten des Verfahrens werden vollständig vom Vorhabenträger getragen.

 

 

Ratsmitglied Resi Schmitz spricht sich gegen die vorhabenbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gewerbegebiet in Birresborn „Auf dem Boden“ aus. Sofern der Rat dieser Änderung dennoch zustimmt, sei dies bezogen auf den Gesteinsabbau in der Vulkaneifel ein Signal in die falsche Richtigung.

 

Zwei Ratsmitglieder haben den Sitzungssaal kurzfristig verlassen und an der Abstimmung nicht teilgenommen.