Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.02.2021 und beschließt gemäß § 17 Gemeindehaushaltsverordnung die Übertragung der Ermächtigungen der ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 in das Haushaltsjahr 2021 gemäß der beigefügten Übersicht (Anlage 1).


Sachverhalt:

 

§ 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) regelt die Übertragbarkeit von Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres in das Haushaltsfolgejahr.

 

Nach § 17 Absatz 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushalts ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts Anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres (also bis zum 31.12.2021) verfügbar.

 

Formell setzt die Übertragung von Haushaltsermächtigungen für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen gemäß § 17 Absatz 5 GemHVO den Beschluss des Rates voraus. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die in der beigefügten Übersicht (Anlage 1) ausgewiesenen Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, damit die dort aufgeführten Maßnahmen im Haushaltsjahr 2021 begonnen bzw. fortgeführt werden können.

 

Hinsichtlich der Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit regelt § 17 Absatz 2 GemHVO, dass diese Ermächtigungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres bestehen (also bis zum 31.12.2022).

 

Ein Ratsbeschluss für die Übertragung der Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist nicht erforderlich, da § 17 Absatz 2 GemHVO kraft Gesetzes die Übertragung anordnet. Nr. 6 der Verwaltungsvorschrift zu § 17 GemHVO sieht dennoch vor, dem Rat eine konkrete Auflistung vorzulegen, ob und in welcher Höhe Übertragungen erfolgt sind. Diese Übersicht ist als Anlage 2 beigefügt.

Anlage 2 wurde gegenüber der Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss geändert. Einerseits hinsichtlich der dort vorgelegten lfd. Nr. 27. Diese Maßnahme (Brandschutz Grundschule Birresborn) ist abgeschlossen, was bisher übersehen wurde.

Andererseits die bisherige lfd. Nr. 47 Kita-Üxheim – Erweiterung Toilettenanlage. Auch hier besteht keine Informationsnotwendigkeit, denn die Maßnahme ist abgeschlossen. Die dafür angefallenen Auszahlungen wurden bisher versehentlich in der Ergebnisrechnung als Aufwand verbucht und nicht als Auszahlungen für Investitionstätigkeit in der Finanzrechnung.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Übertragung der Ermächtigungen für ordentliche Aufwendungen und ordentliche Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 in das Haushaltsjahr 2021 gemäß der beigefügten Übersicht (Anlage 1) zu beschließen.

 

 

Herr Dietmar Johnen, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen, gibt kund, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zur Übertragungen der Haushaltsermächtigungen nicht zustimmen wird. Er fordert ein Umdenken der Verwaltung bei der Haushalts- und Projektplanung. Seines Erachtens sollen Maßnahmen, welche noch nicht begonnen sind und somit keine Auszahlungen getätigt wurden, im neuen Haushaltsjahr neu veranschlagt werden. Das Ergebnis und die jährliche Haushaltsplanung würden hierdurch verfälscht.

 

Auch das Ratsmitglied Lodde übt Kritik an der jährlichen Übertragung von Haushaltsermächtigungen. So sollen z.B. im Bereich Brandschutz Mittel aus 2019 übertragen werden für die Anschaffung von 6 Feuerwehrfahrzeuge, die offenbar trotz Dringlichkeit noch nicht ausgeschrieben sind.

 

Bürgermeister Böffgen bezieht Stellung zu der geäußerten Kritik und stellt klar, dass nach Vorliegen der Jahresabschlüsse 2019 / 2020 genauere Planung möglich sind. Zudem betont er, dass das Sachgebiet Brandschutz gemeinsam mit der Wehrleitung intensiv an der Aufarbeitung großer Rückstände aus den drei Alt-Verbandsgemeinden arbeite.