Sitzung: 22.04.2021 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 3
Vorlage: 1-2815/20/01-256/1
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.02.2021
und beschließt gemäß
§ 17 Gemeindehaushaltsverordnung die Übertragung der Ermächtigungen der
ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020
in das Haushaltsjahr 2021 gemäß der beigefügten Übersicht (Anlage 1).
Sachverhalt:
§ 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) regelt die
Übertragbarkeit von Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres in das
Haushaltsfolgejahr.
Nach § 17 Absatz 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche
Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushalts ganz oder
teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts Anderes durch
Haushaltsvermerk bestimmt ist. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden
Haushaltsjahres (also bis zum 31.12.2021) verfügbar.
Formell setzt die Übertragung von Haushaltsermächtigungen für
ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen gemäß § 17 Absatz 5
GemHVO den Beschluss des Rates voraus. Seitens der Verwaltung wird
vorgeschlagen, die in der beigefügten Übersicht (Anlage 1) ausgewiesenen
Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, damit die dort
aufgeführten Maßnahmen im Haushaltsjahr 2021 begonnen bzw. fortgeführt werden
können.
Hinsichtlich der Ansätze für Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit regelt § 17 Absatz 2 GemHVO, dass diese Ermächtigungen
bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei
Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des
Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen
Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen oder
Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die
Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres bestehen (also bis
zum 31.12.2022).
Ein Ratsbeschluss für die Übertragung der Ansätze für Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit ist nicht erforderlich, da § 17 Absatz 2 GemHVO kraft
Gesetzes die Übertragung anordnet. Nr. 6 der Verwaltungsvorschrift zu § 17
GemHVO sieht dennoch vor, dem Rat eine konkrete Auflistung vorzulegen, ob und
in welcher Höhe Übertragungen erfolgt sind. Diese Übersicht ist als Anlage 2
beigefügt.
Anlage 2 wurde gegenüber der Vorlage an den Haupt- und
Finanzausschuss geändert. Einerseits hinsichtlich der dort vorgelegten lfd. Nr.
27. Diese Maßnahme (Brandschutz Grundschule Birresborn) ist abgeschlossen, was
bisher übersehen wurde.
Andererseits die bisherige lfd. Nr. 47 Kita-Üxheim – Erweiterung
Toilettenanlage. Auch hier besteht keine Informationsnotwendigkeit, denn die
Maßnahme ist abgeschlossen. Die dafür angefallenen Auszahlungen wurden bisher
versehentlich in der Ergebnisrechnung als Aufwand verbucht und nicht als
Auszahlungen für Investitionstätigkeit in der Finanzrechnung.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2021
dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Übertragung der Ermächtigungen für
ordentliche Aufwendungen und ordentliche Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020
in das Haushaltsjahr 2021 gemäß der beigefügten Übersicht (Anlage 1) zu
beschließen.
Herr Dietmar Johnen, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen,
gibt kund, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zur Übertragungen der
Haushaltsermächtigungen nicht zustimmen wird. Er fordert ein Umdenken der
Verwaltung bei der Haushalts- und Projektplanung. Seines Erachtens sollen
Maßnahmen, welche noch nicht begonnen sind und somit keine Auszahlungen
getätigt wurden, im neuen Haushaltsjahr neu veranschlagt werden. Das Ergebnis
und die jährliche Haushaltsplanung würden hierdurch verfälscht.
Auch
das Ratsmitglied Lodde übt Kritik an der jährlichen Übertragung von
Haushaltsermächtigungen. So sollen z.B. im Bereich Brandschutz Mittel aus 2019
übertragen werden für die Anschaffung von 6 Feuerwehrfahrzeuge, die offenbar
trotz Dringlichkeit noch nicht ausgeschrieben sind.
Bürgermeister
Böffgen bezieht Stellung zu der geäußerten Kritik und stellt klar, dass nach
Vorliegen der Jahresabschlüsse 2019 / 2020 genauere Planung möglich sind. Zudem
betont er, dass das Sachgebiet Brandschutz gemeinsam mit der Wehrleitung
intensiv an der Aufarbeitung großer Rückstände aus den drei
Alt-Verbandsgemeinden arbeite.