Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung im Werkausschuss stimmt der Verbandsgemeinderat unter Hinweis auf § 7 der Fusionsvereinbarung der Auflösung des Betriebshofes Wasser Hillesheim und der damit verbundenen Integration in die Standorte Gerolstein und Jünkerath bis zum 31.12.2021 zu.


Sachverhalt:

 

Ermittlung von Synergiepotentialen sowie mittelfristige Konzeptionierung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

 

Ausgangslage

Die Fusionsvereinbarung der ehemaligen Verbandsgemeinden Obere Kyll, Hillesheim und Gerolstein enthält hinsichtlich der Verbandsgemeindewerke folgende Aussage:

 

§ 7 Verbandsgemeindewerke

(1) Die Verwaltung der zusammengeführten Verbandsgemeindewerke wird ihre Geschäftsräume im Bahnhof Gerolstein haben. Dort stehen ausreichende Büroflächen im Eigentum der Verbandsgemeinde Gerolstein (VG-Werke) zur Verfügung. Die Zusammenlegung der drei Werks-Bauhöfe obliegt der späteren Entscheidung des Verbandsgemeinderates; dabei sollen in erster Linie betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte maßgeblich sein.

 

(2) Die drei VG-Werke erheben für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung derzeit unterschiedliche Entgelte. Im Landesgesetz über die Gebietsreform soll die Möglichkeit zur Bildung von drei getrennten Abrechnungseinheiten für die Bereiche der bisherigen Verbandsgemeinden und für die Dauer von bis zu 10 Jahren vorgesehen werden. Unabhängig von dieser gesetzlichen Frist bleibt es den zuständigen Gremien der neuen Verbandsgemeinde überlassen, zu einem früheren Zeitpunkt einheitliche Entgelte festzulegen. Die VG-Werke werden alle Bemühungen unternehmen, um durch geeignete Maßnahmen ihre Kosten zu senken. Ziel ist es, möglichst früh einheitliche Entgelte erheben zu können; dabei wird das Entgeltniveau der heutigen VG-Werke Gerolstein als Zielgröße angenommen. Aus heutiger Sicht soll eine Übergangszeit von sieben Jahren nach Wirksamkeit dieser Vereinbarung angestrebt werden.

 

 


Aus diesem politischen Auftrag resultiert die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA aus Düsseldorf vom 08.06.2020 zur Ermittlung von Synergiepotentialen in der Wasserversorgung sowie in der Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke. Grundlage für die Beauftragung ist der Beschluss des Werkausschusses vom 28.05.2020.

 

Am 22.09.2020 wurde der Entwurf des Gutachtens dem Bürgermeister, den Betriebsleitern sowie weiteren Mitarbeitern der Verbandsgemeindewerke vorgestellt und erörtert. Die WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Schlussfassung des Gutachtens am 29.09.2020 vorgelegt. Die Beratung und Beschlussfassung im Werkausschuss erfolgte in der Sitzung am 04.03.2021.

 

Die WIBERA Wirtschaftsberatung empfiehlt u.a.

  1. die Aufgabe des Betriebshofes / Standortes Hillesheim und Integration in den Betriebshof / Standort Gerolstein (siehe Randnummer 57 ff. des Gutachtens) sowie die
  2. Aufgabe des Betriebshofes / Standortes Jünkerath und Integration in den Betriebshof / Standort Gerolstein (siehe Randnummer 59 ff. des Gutachtens).

 

Zu 1.:

Der Bauhof Wasser Hillesheim ist angemietet. Die jährlichen Aufwendungen betragen rd. 15.900 €/brutto. Das Büro für Arbeits- und Organisationssicherheit bAsOs aus Rheinbach hat im Auftrag der Werke geprüft, welche bauliche Maßnahmen für die Aufnahme der Kollegen aus Hillesheim und Obere Kyll am Standort Gerolstein erforderlich sind. Die Übernahme der 4 Kollegen aus Hillesheim in den jetzigen Bestand des Bauhofes ist nach den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung ohne wesentliche bauliche Änderungen möglich. Aufgrund des bis zum 31.12.2021 befristeten Mietverhältnisses ist die Umsetzung / Integration in 2021 vorgesehen.

 

Zu 2.:

Die Standorte Jünkerath und Gerolstein stehen im Eigentum der Verbandsgemeinde. Die zusätzliche Aufnahme der Kollegen aus der Oberen Kyll in den Standort Gerolstein ist nach Ermittlungen des Büros bAsOs ohne wesentliche bauliche Änderungen nicht möglich. Zudem befindet sich im Wasserwerksgebäude

 

a)      das Trinkwasserpumpwerk Wehrt, welches Wasser zum Hochbehälter Stadtkyll II fördert.
Das Trinkwasserpumpwerk Wehrt könnte durch den Bau einer neuen Transportleitung in Stadtkyll vom Landal Green Park bis zur Einmündung Wiesenstraße/Wirftstraße auf einer Länge von 700 m aufgegeben werden. Die Kosten für den Bau der Leitung wurden mit rd. 150.000 € ermittelt. Alternativ könnte das Pumpwerk auch in einem neuen Gebäude für die Unterbringung der Fernwirkanlage eingebaut werden. Die Mehrkosten zur Vergrößerung des Gebäudes und Umverlegung der Leitungen, Umbau des Pumpwerks betragen rd. 40.000 €.

 

b)      die Fernwirkanlage mit Steuerkabelzuleitungen und der SPS-Steuerung (speicherprogrammierbare Steuerung)

Zur Unterbringung der Fernwirkanlage müsste aufgrund der Lage der Steuerkabel in unmittelbarer Nähe ein kleineres Gebäude neu errichtet werden. Die Kosten für Gebäude, Erneuerung der SPS und Umverlegung der Steuerkabel wurden mit rd. 80.000 € ermittelt.

 

c)       direkt hinter dem Gebäude des Wasserwerks noch ein Abwasserpumpwerk

Das Abwasserpumpwerk muss aufgrund der Lage der ankommenden und abgehenden Kanalleitungen an der Stelle verbleiben. Eine Umverlegung des Abwasserpumpwerks ist unwirtschaftlich, da für eine Erneuerung des Pumpwerks (6,75m Tiefe) mit Umverlegung der Kanalleitungen Kosten von rd. 75.000 € anfallen würden und ohnehin beim Verkauf der Grundstücke Rathaus/Bauhof kein öffentliches Eigentum in der Nähe wäre.

 

Fazit / Ergebnis:

Unter betriebs- und wirtschaftlichen Aspekten macht die Veräußerung des Gebäudes in Jünkerath keinen Sinn, da die erforderlichen Investitionen in ein evtl. neues Gebäude (siehe b und a) sowie in den Standort Gerolstein (siehe Nr. 2) zur Aufnahme der Kollegen aus der Oberen Kyll nicht durch den Verkauf zu refinanzieren wären.

 

Nach Ermittlungen des Büros bAsOs aus Rheinbach kann der Betriebshof Wasser in Jünkerath ohne bauliche Veränderungen bis zu 5 Mitarbeiter (derzeit 4), der Betriebshof Wasser Gerolstein bis zu 10 Mitarbeiter (derzeit 5) aufnehmen. Es sind somit ausreichende Kapazitäten zur Aufnahme der 4 Kollegen aus Hillesheim vorhanden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Hinsichtlich der gesamten ermittelten Synergiepotentialen wird auf das Gutachten der WIBERA Wirtschaftsberatungsgesellschaft, Seite 17, Randnummer 73, verwiesen.

 

Aus der Kündigung des Mietverhältnisses in Hillesheim ergeben sich unmittelbar Einsparungen von rd. 15.900 € brutto/jährlich.