Sitzung: 22.04.2021 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 4-0329/20/01-471/1
Beschluss:
Entsprechend
der Empfehlung im Werkausschuss stimmt der Verbandsgemeinderat unter
Hinweis auf § 7 der Fusionsvereinbarung der Auflösung des Betriebshofes Wasser
Hillesheim und der damit verbundenen Integration in die Standorte Gerolstein
und Jünkerath bis zum 31.12.2021 zu.
Sachverhalt:
Ermittlung von Synergiepotentialen
sowie mittelfristige Konzeptionierung der Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
Ausgangslage
Die Fusionsvereinbarung der ehemaligen Verbandsgemeinden Obere
Kyll, Hillesheim und Gerolstein enthält hinsichtlich der Verbandsgemeindewerke
folgende Aussage:
§ 7 Verbandsgemeindewerke
(1) Die Verwaltung der zusammengeführten Verbandsgemeindewerke
wird ihre Geschäftsräume im Bahnhof Gerolstein haben. Dort stehen ausreichende
Büroflächen im Eigentum der Verbandsgemeinde Gerolstein (VG-Werke) zur
Verfügung. Die Zusammenlegung der
drei Werks-Bauhöfe obliegt der späteren Entscheidung des Verbandsgemeinderates;
dabei sollen in erster Linie betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte maßgeblich
sein.
(2) Die drei VG-Werke erheben für die Wasserversorgung und die
Abwasserbeseitigung derzeit unterschiedliche Entgelte. Im Landesgesetz über die
Gebietsreform soll die Möglichkeit zur Bildung von drei getrennten
Abrechnungseinheiten für die Bereiche der bisherigen Verbandsgemeinden und für
die Dauer von bis zu 10 Jahren vorgesehen werden. Unabhängig von dieser
gesetzlichen Frist bleibt es den zuständigen Gremien der neuen Verbandsgemeinde
überlassen, zu einem früheren Zeitpunkt einheitliche Entgelte festzulegen. Die VG-Werke werden alle Bemühungen
unternehmen, um durch geeignete Maßnahmen ihre Kosten zu senken.
Ziel ist es, möglichst früh einheitliche Entgelte erheben zu können; dabei wird
das Entgeltniveau der heutigen VG-Werke Gerolstein als Zielgröße angenommen.
Aus heutiger Sicht soll eine Übergangszeit von sieben Jahren nach Wirksamkeit dieser Vereinbarung angestrebt
werden.
Aus diesem politischen Auftrag resultiert die Beauftragung der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA aus Düsseldorf vom 08.06.2020 zur
Ermittlung von Synergiepotentialen in der Wasserversorgung sowie in der
Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke. Grundlage für die Beauftragung
ist der Beschluss des Werkausschusses vom 28.05.2020.
Am 22.09.2020 wurde der Entwurf des Gutachtens dem Bürgermeister,
den Betriebsleitern sowie weiteren Mitarbeitern der Verbandsgemeindewerke
vorgestellt und erörtert. Die WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die
Schlussfassung des Gutachtens am 29.09.2020 vorgelegt. Die Beratung und
Beschlussfassung im Werkausschuss erfolgte in der Sitzung am 04.03.2021.
Die WIBERA Wirtschaftsberatung empfiehlt u.a.
- die
Aufgabe des Betriebshofes / Standortes Hillesheim und Integration in den
Betriebshof / Standort Gerolstein (siehe Randnummer 57 ff. des Gutachtens)
sowie die
- Aufgabe
des Betriebshofes / Standortes Jünkerath und Integration in den
Betriebshof / Standort Gerolstein (siehe Randnummer 59 ff. des
Gutachtens).
Zu 1.:
Der Bauhof Wasser Hillesheim ist angemietet. Die jährlichen
Aufwendungen betragen rd. 15.900 €/brutto. Das Büro für Arbeits- und
Organisationssicherheit bAsOs aus Rheinbach hat im Auftrag der Werke geprüft,
welche bauliche Maßnahmen für die Aufnahme der Kollegen aus Hillesheim und
Obere Kyll am Standort Gerolstein erforderlich sind. Die Übernahme der 4
Kollegen aus Hillesheim in den jetzigen Bestand des Bauhofes ist nach den
Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung ohne wesentliche bauliche
Änderungen möglich. Aufgrund des bis zum 31.12.2021 befristeten
Mietverhältnisses ist die Umsetzung / Integration in 2021 vorgesehen.
Zu 2.:
Die Standorte Jünkerath und Gerolstein stehen im Eigentum der
Verbandsgemeinde. Die zusätzliche Aufnahme der Kollegen aus der Oberen Kyll in
den Standort Gerolstein ist nach Ermittlungen des Büros bAsOs ohne wesentliche
bauliche Änderungen nicht möglich. Zudem befindet sich im
Wasserwerksgebäude
a) das
Trinkwasserpumpwerk Wehrt, welches Wasser zum Hochbehälter Stadtkyll II
fördert.
Das Trinkwasserpumpwerk Wehrt
könnte durch den Bau einer neuen Transportleitung in Stadtkyll vom Landal Green
Park bis zur Einmündung Wiesenstraße/Wirftstraße auf einer Länge von 700 m
aufgegeben werden. Die Kosten für den Bau der Leitung wurden mit rd. 150.000 €
ermittelt. Alternativ könnte das Pumpwerk auch in einem neuen Gebäude für die
Unterbringung der Fernwirkanlage eingebaut werden. Die Mehrkosten zur
Vergrößerung des Gebäudes und Umverlegung der Leitungen, Umbau des Pumpwerks
betragen rd. 40.000 €.
b) die
Fernwirkanlage mit Steuerkabelzuleitungen und der SPS-Steuerung (speicherprogrammierbare Steuerung)
Zur
Unterbringung der Fernwirkanlage müsste aufgrund der Lage der Steuerkabel in
unmittelbarer Nähe ein kleineres Gebäude neu errichtet werden. Die Kosten für
Gebäude, Erneuerung der SPS und Umverlegung der Steuerkabel wurden mit rd.
80.000 € ermittelt.
c) direkt
hinter dem Gebäude des Wasserwerks noch ein Abwasserpumpwerk
Das
Abwasserpumpwerk muss aufgrund der Lage der ankommenden und abgehenden
Kanalleitungen an der Stelle verbleiben. Eine Umverlegung des Abwasserpumpwerks
ist unwirtschaftlich, da für eine Erneuerung des Pumpwerks (6,75m Tiefe) mit
Umverlegung der Kanalleitungen Kosten von rd. 75.000 € anfallen würden und
ohnehin beim Verkauf der Grundstücke Rathaus/Bauhof kein öffentliches Eigentum
in der Nähe wäre.
Fazit / Ergebnis:
Unter betriebs- und wirtschaftlichen Aspekten macht die
Veräußerung des Gebäudes in Jünkerath keinen Sinn, da die erforderlichen
Investitionen in ein evtl. neues Gebäude (siehe b und a) sowie in den Standort
Gerolstein (siehe Nr. 2) zur Aufnahme der Kollegen aus der Oberen Kyll nicht
durch den Verkauf zu refinanzieren wären.
Nach Ermittlungen des Büros bAsOs aus Rheinbach kann der
Betriebshof Wasser in Jünkerath ohne bauliche Veränderungen bis zu 5
Mitarbeiter (derzeit 4), der Betriebshof Wasser Gerolstein bis zu 10
Mitarbeiter (derzeit 5) aufnehmen. Es sind somit ausreichende Kapazitäten zur
Aufnahme der 4 Kollegen aus Hillesheim vorhanden.
Finanzielle Auswirkungen:
Hinsichtlich
der gesamten ermittelten Synergiepotentialen wird auf das Gutachten der WIBERA
Wirtschaftsberatungsgesellschaft, Seite 17, Randnummer 73, verwiesen.
Aus
der Kündigung des Mietverhältnisses in Hillesheim ergeben sich unmittelbar
Einsparungen von rd. 15.900 € brutto/jährlich.