Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs inklusive der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Maßnahme im Kita Kunterbunt, Hillesheim.


Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen hat in der Zeit vom 05.03.2021 bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat am 25.03.2021 zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde offen gelegen. Auf diese Offenlage wurde durch Bekanntmachung vom 05.03.2021 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde aufmerksam gemacht.

 

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen sind seitens der Einwohnerinnen und Einwohner nicht, bzw. wie folgt vorgebracht worden:

 

Dem Verbandsgemeinderat obliegt gemäß § 32 Abs. 2 Gemeindeordnung die Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan.

 

Dem Rat ist der Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses zum Haushalt 2021 als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Seitens der Verwaltung wird der Haushalt in der Sitzung des VG-Rates anhand einer Präsentation mit seinen wesentlichen Inhalten vorgestellt und erläutert.

 

Demnach stellt sich der Haushaltsentwurf wie folgt dar:

 

1. Ergebnishaushalt

Bei Gesamterträgen in Höhe von                                                                                                               27.073.864 €

und Gesamtaufwendungen in Höhe von                                                                                                26.714.598 €

stellt sich der Jahresüberschuss auf                                                                                                               359.266 €

 

Der Haushaltsausgleich wird erreicht.

 

 

2. Finanzhaushalt

Der Haushaltsausgleich wird erreicht.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von                       1.311.861 €

reicht aus um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung in Höhe von                                        1.176.450 €

zu gewährleisten.

 

Es verbleibt ein Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von                      135.411 €.

 

3. Umlagen

Die Haushaltssatzung sieht folgende Umlagefestsetzungen vor:

 

a. Verbandsgemeindeumlage – Hebesatz in Höhe von 37,5 v. H. der Umlagegrundlagen.

b. Altschuldenumlage – Hebesatz in Höhe von 1,8735 v. H. der Umlagegrundlagen.

 

4. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, Kreditbedarf

Das Investitionsvolumen stellt sich auf                                                                                                      1.946.221 €

Investitionsförderungsmaßnahmen sind vorgesehen in Höhe von                                                        81.440 €

Gesamtvolumen:                                                                                                                                                2.027.661 €

 

Einzahlungen Dritter (Zuwendungen, auch in Folgejahren) werden erwartet von                        870.981 €

Abzüglich des Überschusses aus der laufende Verwaltungstätigkeit im Betrag von                     135.411 €

Zuzüglich zusätzlicher Investitionskreditbedarf aus Nachfinanzierungen                                         161.869 €

Verbleibender Investitionskreditbedarf:                                                                                                  1.183.138 €

 

 

5. Schulden

a. aus Investitionskrediten

Stand zum 01.01.2021                                                                                                                             17.355.044,05 €

Zuzüglich geplante Kreditermächtigung                                                                                                    1.183.138 €

abzüglich planmäßige Tilgung                                                                                                                        1.176.450 €

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2021                                                                                          17.361.732,05 €

 

b. aus Liquiditätskrediten

Stand zum 01.01.2021                                                                                                                                4.000.000,00 €

Tilgung unterjährig                                                                                                                                      2.000.000,00 €

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2021                                                                                            2.000.000,00 €

 

Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Festbetragskredite. Die Verbindlichkeiten bzw. Forderungen gegenüber den verbandsangehörigen Gemeinden sind aktuell aufgrund noch vorhandener Buchungsrückstände nicht korrekt zu ermitteln.

 

 

Bürgermeister Böffgen stellt die Eckpunkte der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 dem Gremium vor. Der neuen Verbandsgemeinde Gerolstein gelingt es im dritten Jahr in Folge, einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Große Projekte, wie die Turnhallen in Gerolstein und Jünkerath stehen vor der Fertigstellung und viele weitere Projekte sind im neuen Haushaltsplan vorgesehen.

 

Herr Dietmar Johnen kündigt an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Haushalt nicht zustimmen wird. Das Fusionsziel Kosten zu sparen und die Verbandsgemeinde effizienter zu machen, sieht er mit diesem Haushalt nicht gegeben. Es fehle nach wie vor an einem ordentlichen Personalmanagement und einem Personalentwicklungskonzept.

 

Die CDU-Fraktion wird dem Haushalt zustimmen. Herr Schildgen nennt ein paar Highlights des Haushaltes und mahnt an, dass zukünftige Haushalte schlankgehalten werden müssen. Es wird die Frage in den Raum gestellt, wie lange die fusionierte Verbandsgemeinde brauchen wird, bis sie effizient arbeiten kann.

 

Fraktionssprecher Linnerth, SPD-Fraktion, erhofft sich für die Zukunft ebenfalls eine höhere Kosteneffizient. Der Übergang ist aus seiner Sicht außerordentlich schwierig und somit ist kurzfristig nicht mit großen Einsparungen zurechnen. Er erkennt an, dass die Verwaltung auf einem guten Weg ist.

 

Nach weiteren Fragen zu einzelnen Haushaltsansätzen wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2021 zur Abstimmung gebracht.