Sitzung: 20.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-2468/20/33-155
Beschluss_
Die Ortsgemeinde Scheid stellt an den
Verbandsgemeinderat den Antrag auf Festsetzung der Windgeschwindigkeit von 6,3
m/s, das eine Ausweisung einer Sonderfläche für Windkraft von ca. 31 ha zur
Folge hat. Eine entsprechende Karte, in der die Sonderfläche weiß hinterlegt
ist, wird als Anlage beigefügt.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat in seiner Sitzung
am 31.10.2019 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes für den Bereich der Erneuerbare Energien für das gesamte
Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein gefasst.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat dem
Verbandsgemeinderat empfohlen, die Windgeschwindigkeit für Windenergieanlagen
auf 6,4 m pro Sekunde in 140 Meter Höhe als weiches Ausschlusskriterium
festzulegen.
Bei einer Windgeschwindigkeit von 6,4 m/s und der
Einhaltung aller anderen weichen Kriterien können in der Gemarkung Scheid keine
weiteren Flächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan ausgewiesen
werden. Eine Reduzierung der Windgeschwindigkeit auf 6,3 m/s hätte zur Folge,
dass eine ca. 31 ha große Fläche zusätzlich als Sonderfläche für Windenergie in
Scheid ausgewiesen werden könnte. Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der
Ortsgemeinderat Scheid für eine Ausweitung von Sonderflächen für
Windenergienutzung im Flächennutzungsplan ausgesprochen.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die
Festsetzung der einzelnen Kriterien für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde
Gerolstein gilt. Falls der Verbandsgemeinderat in seiner nächsten Sitzung
entsprechende Kriterien ändert, gilt die Änderung für das gesamte
Verbandsgemeindegebiet.