Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss_

 

Die Ortsgemeinde Scheid stellt an den Verbandsgemeinderat den Antrag auf Festsetzung der Windgeschwindigkeit von 6,3 m/s, das eine Ausweisung einer Sonderfläche für Windkraft von ca. 31 ha zur Folge hat. Eine entsprechende Karte, in der die Sonderfläche weiß hinterlegt ist, wird als Anlage beigefügt.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.

 


Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 31.10.2019 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Erneuerbare Energien für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein gefasst.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Windgeschwindigkeit für Windenergieanlagen auf 6,4 m pro Sekunde in 140 Meter Höhe als weiches Ausschlusskriterium festzulegen.

 

Bei einer Windgeschwindigkeit von 6,4 m/s und der Einhaltung aller anderen weichen Kriterien können in der Gemarkung Scheid keine weiteren Flächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Eine Reduzierung der Windgeschwindigkeit auf 6,3 m/s hätte zur Folge, dass eine ca. 31 ha große Fläche zusätzlich als Sonderfläche für Windenergie in Scheid ausgewiesen werden könnte. Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der Ortsgemeinderat Scheid für eine Ausweitung von Sonderflächen für Windenergienutzung im Flächennutzungsplan ausgesprochen.

 

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Festsetzung der einzelnen Kriterien für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein gilt. Falls der Verbandsgemeinderat in seiner nächsten Sitzung entsprechende Kriterien ändert, gilt die Änderung für das gesamte Verbandsgemeindegebiet.